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   BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15   

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https://dejure.org/2015,9276
BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15 (https://dejure.org/2015,9276)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 StR 82/15 (https://dejure.org/2015,9276)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 (https://dejure.org/2015,9276)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO, § 337 Abs 1 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht über die nur eingeschränkte Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht

  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Belehrung des Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht über die nur eingeschränkte Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 4; StPO § 257c Abs. 5
    Verpflichtung zur Belehrung des Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Belehrung erst nach erfolgter Verständigung?

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Dealen vor Gericht will gelernt sein - Neues zur Belehrungspflicht bei Verständigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 225
  • StV 2016, 98 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 528/21

    Erfolgreiche Rüge der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit eines

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 mwN).
  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 585/17

    Erfolgreiche Rüge der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit eines

    Dem Vortrag des Beschwerdeführers (RB S. 13) ist zu entnehmen, dass jedenfalls vor Zustandekommen der Verständigung nach § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO und damit vor dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15, NStZ-RR 2015, 225 mwN) keine Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO vorgenommen wurde.

    Denn der Vorsitzende der Strafkammer hätte den Angeklagten bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (BGH, Beschluss vom 25. März 2015, aaO; BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    So hätte der Vorsitzende die Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14; vom 6. März 2018 - 5 StR 585/17 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 Rn. 6).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 15/17

    Erfordernis der Belehrung des Angeklagten bereits bei Unterbreitung des

    "Die Rüge ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13 - und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 -) begründet.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung fu?r das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359 mwN; vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15, NStZ-RR 2015, 225 (Ls); vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11 mwN und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NJW 2017, 1626 (Ls)).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
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