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   BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04   

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https://dejure.org/2005,2308
BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04 (https://dejure.org/2005,2308)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2005 - 5 StR 84/04 (https://dejure.org/2005,2308)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 5 StR 84/04 (https://dejure.org/2005,2308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 315 BGB; § 316 BGB; § 24 StPO; § 337 StPO
    Untreue (fehlende Feststellungen; zutreffende Analyse der vertraglichen Bindungen und Nachteilsabwendungsoptionen); Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeuge (Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines Vermögensschadens durch Vermögensgefährdung, wenn bei einem Mietkauf Zahlungen für noch nicht gelieferte Maschinen undüberhöhte Zahlungen für gelieferte Maschinen geleistet wurden; Anforderungen an die Beweisführungüber die Tatsache des ...

  • Judicialis

    StGB § 332 Abs. 1; ; StGB § 334 Abs. 1; ; StGB § 266; ; StPO § 265 Abs. 4; ; BGB § 154; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 273; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vermögensnachteil bei Mietvertrag mit Kaufoption; Schädigungsbewusstsein bei Mietkauf mit geplanten Eigenleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.2.2005)

    Ex-Chef des einst größten ABM-Stützpunktes weitgehend freigesprochen // Leipziger Betrieb galt einst als Vorzeigeprojekt

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 900 Js 56086/97
  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Ohne durchgreifende Bedenken hätte der Staatsanwalt an der weiteren Hauptverhandlung mitwirken und den Schlußvortrag halten können, soweit nicht seine eigene Zeugenaussage zu würdigen war (vgl. BGHSt 21, 85, 90; BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3, 5; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 171, 179 ff.).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 529/75

    Zulässigkeit der Vernehmung des späteren Sitzungsstaatsanwaltes zu Beginn der

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Ohne durchgreifende Bedenken hätte der Staatsanwalt an der weiteren Hauptverhandlung mitwirken und den Schlußvortrag halten können, soweit nicht seine eigene Zeugenaussage zu würdigen war (vgl. BGHSt 21, 85, 90; BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3, 5; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 171, 179 ff.).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Dabei gelten die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Untreue durch fehlerhafte Dokumentation oder durch unordentliche Buchführung entwickelt hat (BGHSt 47, 8, 11; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 58).
  • BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04

    Untreue (schadensgleiche Vermögensgefährdung bei unordentlicher Buchführung;

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Dabei gelten die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Untreue durch fehlerhafte Dokumentation oder durch unordentliche Buchführung entwickelt hat (BGHSt 47, 8, 11; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 58).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Dies kann dann - trotz der im Gesamtpreis höheren Aufwendungen - einem Schädigungsbewußtsein entgegengestanden haben, wenn er davon ausgehen konnte, daß durch die Eigenleistungen des ABM-Stützpunktes als Regiebetrieb der Stadt Leipzig die für die Stadt oder städtische Organisationen zu erfüllenden Aufgaben letztlich günstiger abzuwickeln waren als bei einer Fremdvergabe dieser Arbeiten (vgl. zudem zur Beurteilung von Fällen fremdnütziger Untreue während der Aufbauphase in den neuen Ländern BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 48).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Ohne durchgreifende Bedenken hätte der Staatsanwalt an der weiteren Hauptverhandlung mitwirken und den Schlußvortrag halten können, soweit nicht seine eigene Zeugenaussage zu würdigen war (vgl. BGHSt 21, 85, 90; BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3, 5; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 171, 179 ff.).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04
    Ohne durchgreifende Bedenken hätte der Staatsanwalt an der weiteren Hauptverhandlung mitwirken und den Schlußvortrag halten können, soweit nicht seine eigene Zeugenaussage zu würdigen war (vgl. BGHSt 21, 85, 90; BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 3, 5; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 171, 179 ff.).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 89 f.; vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76; vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, NStZ 1994, 194; vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; enger BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 148/56, bei Dallinger, MDR 1957, 16; vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; zweifelnd BGH, Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, NStZ 1989, 583; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07, StV 2008, 337; vgl. Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., vor § 48 Rn. 51 ff.).
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Auch wenn § 478 StPO vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an verfahrensunbeteiligte Dritte grundsätzlich keine vorherige Anhörung des Betroffenen vorsieht (vgl. zum Gesetzgebungsverfahren BT-Drucks. 14/1484, S. 29, 30; Meyer-Goßner a.a.O. § 478 Rdz. 2a), ist inzwischen durch mehrere Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass Betroffene in der Regel analog § 33 StPO anzuhören sind, wenn durch die Gewährung von Akteneinsicht in ihre Grundrechte, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eingriffen wird (BVerfG NStZ-RR 2005, 343; NJW 2007, 1052; 2009, 2876), wie es hier bei dem Angeklagten der Fall ist.
  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Die Anhörungspflicht folgt zum einen daraus, dass die Bewilligung der Einsicht in die Strafakten und die dadurch zugänglich gemachten personenbezogenen Daten des Angeklagten mit einem Eingriff in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden ist, zum anderen aus dem Gebot der Sachaufklärung im Hinblick auf möglicherweise bestehende Versagungsgründe oder in die Interessenabwägung einzustellende Umstände (vgl. LG Karlsruhe MMR 2010, 68 - juris; Wenske, a.a.O., § 406e Rdn. 4; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 406e Rdn. 16; zum Erfordernis der Anhörung im Fall von Grundrechtseingriffen vgl. ferner BVerfG NStZ-RR 2005, 343; Zabeck, a.a.O., § 406e Rdn. 12).
  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

    Ein als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter der Wehrdisziplinaranwaltschaft kann aber in derselben Hauptverhandlung nur dann weiter als Vertreter der Einleitungsbehörde tätig sein, wenn sich seine Aufgaben als Wehrdisziplinaranwalt von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 - BGHSt 14, 265, vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66 - BGHSt 21, 85, vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88 - mitgeteilt bei Miebach, NStZ 1990, 24 , vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89 - NStZ 1989, 583 und vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04 - mitgeteilt bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 - 3 StR 382/00 - NStZ-RR 2001, 107 und vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06 - NStZ 2007, 419; zweifelnd Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07 - NStZ 2008, 353 mit ablehnender Besprechung Kelker, StV 2008, 381 ff.; vgl. auch umfassend Rogall, in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG, Stand August 2002, vor § 48 Rn. 46 ff.).
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