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   BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04   

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BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04 (https://dejure.org/2004,738)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - 5 StR 85/04 (https://dejure.org/2004,738)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 5 StR 85/04 (https://dejure.org/2004,738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 GG; Art. 7 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 370a Satz 1 Nr. 1 AO; § 154a StPO
    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem Ausmaß"; Einstellung nach § 154a StPO) wegen Verstoßes gegen das Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgrundsatz); Gesetzesbindung des Richters und Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung; Steuerhinterziehung durch Goldverkäufe an Scheideanstalten ; Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht; Steuerverkürzung in großem Ausmaß

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AO § 370a; ; AO § 370a Satz 1 Nr. 1; ; AO § 370a Satz 2; ; AO § 371

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370a
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 370a AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen bzw. bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO) (Karsten Gaede; HRRS 9/2004, S. 318 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - BGH: Der Verbrechenstatbestand des § 370a AO ist nicht ausreichend bestimmt

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungswidrigkeit des § 370a AO; Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach § 261 StGB (Geldwäsche)

  • mds-moehrle.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Kippt" die gewerbs- und bandenmäßige Steuerhinterziehung? (RA Dr. Ulrich Koops)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2990
  • NStZ 2005, 105
  • StV 2004, 543
  • WM 2004, 1892
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Es läßt sich nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, welche Anknüpfungspunkte maßgeblich sein sollen und ob es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt oder ob bei einer Vielzahl von Hinterziehungstaten - wie etwa bei der monatlich anzumeldenden Lohnsteuer - eine Gesamtbetrachtung des Tatbildes entscheidend sein soll; bei diesem Befund ist nicht ersichtlich, wie der Normadressat - der dem Gesetz unterworfene Steuerbürger - durch Auslegung Tragweite und Anwendungsbereich des Verbrechenstatbestandes ermitteln und konkretisieren soll (vgl. zu diesen Anforderungen an einen Straftatbestand: BVerfGE 105, 135, 152 ff. m.w.N.).

    Sie genügt damit nicht der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Strafnorm um so präziser sein muß, je schwerer die angedrohte Strafe ist (BVerfGE 105, 135, 155 f.).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Die im Strafzumessungsrecht noch vertretbare Unbestimmtheit des Merkmals im Regeltatbestand (vgl. dazu auch BGH wistra 2004, 22 ff. - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - zum "großen Ausmaß" im Sinne von § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB) ist, wenn das Merkmal zum maßgeblichen Kriterium bei der Abgrenzung von Vergehen und Verbrechen im Rahmen der §§ 370, 370a AO wird, auf der tatbestandlichen Ebene nicht mehr hinnehmbar.
  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Abgesehen davon, daß innerhalb des damit neu geschaffenen Normengefüges der §§ 370 ff. AO die jeweiligen Konkurrenzverhältnisse völlig ungeklärt und die Strafrahmen so wenig aufeinander abgestimmt sind, daß erhebliche Wertungswidersprüche entstehen (vgl. BGH NJW 2003, 3068; Reiß Die Steuerberatung - Stbg - 2004, 113, 115 f.), ist nicht ersichtlich, wie der Verbrechenstatbestand des § 370a AO verfassungskonform ausgelegt werden kann.
  • BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95

    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" (BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen.
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" (BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" (BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen.
  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
    Dies gilt auch im Fall 6, in dem ersichtlich auf die unterlassene Jahreserklärung 2001 statt auf die monatlichen abgegebenen Voranmeldungen abgestellt worden ist (vgl. BGH wistra 1996, 105).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 2 Ws 132/20

    Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger

    Der BGH (vgl. u.a. Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 85/04) äußerte in der Folgezeit wiederholt Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. Juli 2004 (NJW 2004, 2990) bereits ausgeführt hat, erscheint das "entscheidende Verbrechensmerkmal der Steuerverkürzung 'in großem Ausmaß' unter Bedacht auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht ausreichend bestimmt (vgl. dazu nur: Park wistra 2003, 328 ff.; Reiß Stbg 2004, 113 ff.; Kohlmann aaO Rdn. 12; Seer BB 2002, 1677, 1680; Langrock wistra 2004, 241 ff.; Harms in Festschrift für Günter Kohlmann, 2003, S. 413, 419 ff.; alle m.w.N. sowie Stellungnahme der 'Arbeitsgemeinschaft Klimatagung' in WPK-Mitteilungen 2003, 130 ff.).

    Die vom Senat im Beschluß vom 22. Juli 2004 (aaO) dargelegten Zweifel an der Bestimmtheit der Verbrechensnorm des § 370a AO gelten folglich auch im vorliegenden Fall der "Serviceunternehmen".

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2004 (aaO) darauf hingewiesen, daß trotz der im Wortlaut ähnlichen Voraussetzungen des besonders schweren Falles nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO (Steuerverkürzung "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß") bei der Strafzumessungsregel nicht dieselben verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der weiten Fassung der Regelmerkmale bestehen wie bei der Abgrenzung zwischen Vergehens- und Verbrechenstatbestand.

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Mit Blick auf die vom Senat gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO geäußerten Bedenken (BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) wird es sich für den neuen Tatrichter anbieten, die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO auf die Vorschrift des § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO zu beschränken.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Infolge der Herausnahme der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO) aus den von der Verfolgung erfassten Gesetzesverletzungen (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 370a AO BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) durch Beschluss gemäß § 154a Abs. 2 StPO erstrecken sich die Revisionen der Staatsanwalt außer hinsichtlich des Angeklagten G. - nur noch auf die Strafaussprüche.
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Ferner war nach Auffassung des BGH (Beschluss vom 22. Juli 2004 zu 5 StR 85/04, NJW 2004, 2990) § 370 a AO wegen Unbestimmtheit dieses Tatbestandsmerkmals nicht mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar.
  • BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (maßgeblicher Zeitpunkt der Beihilfehandlung;

    Auf die Beihilfehandlung des Angeklagten könnte § 370a AO - jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Norm (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) - mithin nur dann Anwendung finden, wenn seine Handlungen erst nach dem 27. Dezember 2001 tatsächlich abgeschlossen und damit im Sinne von § 2 Abs. 2 StGB beendet waren.

    Sodann wird er bei alledem die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO vorgebrachten Erwägungen (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urt. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) zu bedenken haben.

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher

    Bei dieser Sachlage kommt es mithin auf die fortbestehenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO (vgl. BGH NJW 2004, 2990; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04; jeweils m.w.N.) nicht an.
  • LG Koblenz, 21.11.2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18

    Geldwäsche: Gericht beerdigt Anklage in riesigem Steuerskandal

  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06

    Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im

  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

  • BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06

    Verfassungswidrigkeit der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender

  • OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05

    Gesetzentwurf

  • LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04

    Steuerhinterziehung - Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt durch

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