Rechtsprechung
BGH, 01.03.1993 - 5 StR 85/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision wegen mangelnder Begründung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.03.2001 - 3 StR 91/01
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Da er vorgebracht hat, die Fristversäumung beruhe nicht auf seinem Verschulden, sondern dem seines Verteidigers, hätte er diesen von der anwaltlichen Schweigepflicht entbinden und seinen Vortrag durch anwaltliche Versicherung glaubhaft machen können (vgl. BGH Beschluss vom 01.03.1993 -5 StR 85/93). - BGH, 13.01.2016 - 5 StR 545/15
Verwerfung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts
Der Schriftsatz des Angeklagten vom 12. November 2015 könnte auch als Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg haben, weil die Begründung der Revision nicht nachgeholt und auch nicht glaubhaft gemacht worden ist, dass der Angeklagte ohne eigenes Verschulden an der Wahrung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels gehindert war (§ 45 Abs. 2 StPO - vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 85/93).'.