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   BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05 (1)   

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BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05 (1) (https://dejure.org/2005,5089)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - 5 StR 86/05 (1) (https://dejure.org/2005,5089)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 (1) (https://dejure.org/2005,5089)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 250 Abs. 3 StGB; § 267 StPO
    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung eines jeden Umstandes); schwerer Raub

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05
    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Nennung des zulässigen Strafschärfungsgrundes der Maskierung der Täter (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99) vermißt, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.

    Daraus, daß ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).

  • BGH, 11.01.2000 - 4 StR 611/99

    Strafschärfung (Vermummung bei der Tat als kriminelle Energie)

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05
    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Nennung des zulässigen Strafschärfungsgrundes der Maskierung der Täter (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 4 StR 611/99) vermißt, gilt - neben dem oben genannten begrenzten Überprüfungsmaßstab - folgendes: Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05
    Daraus, daß ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05
    Dagegen ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Dies ist als Teilrücknahme gemäß § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 und vom 6. Juli 2005 - 2 StR 131/05) und führt dazu, dass der Schuldspruch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, die dieserhalb verhängte Einzelstrafe und die Maßnahmen nach §§ 69, 69 a StGB nicht (mehr) auf Revision der Staatsanwaltschaft zu überprüfen sind.
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Deshalb kann daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, nicht ohne Weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05; vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 und 5 StR 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. April 2004 aaO, vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 25.06.2009 - 4 StR 186/09

    Annahme der Körperverletzung mit Todesfolge beim Schütteln eines Kleinkindes

    Insbesondere liegt ein solcher nicht darin, dass die Strafkammer einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge abgelehnt hat, obwohl insofern eine andere Bewertung ebenfalls möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05; vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet ( st. Rspr. vgl. BGHST 24, 268 zuletzt BGH - Urteil vom 12.5.2005, 5 StR 86/05-).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

    Die vom Landgericht vorgenommene Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe sowie die Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung des Strafrahmens, die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N.) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 425/06

    Minder schwerer Fall des besonders schweren Raubes (jugendtümliche Tat);

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