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   BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00   

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https://dejure.org/2000,5216
BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,5216)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2000 - 5 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,5216)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2000 - 5 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,5216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Erweiterter Verfall - Strafrahmen - Polizeiliche Vertrauensperson - Strafmilderung - Milderungsgrund - Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73d; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Auszug aus BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00
    Angesichts dessen, daß der nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte lediglich eine die Grenzmenge des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG unwesentlich überschreitende Rauschgiftprobe geliefert hat, die in staatlichen Gewahrsam gelangt ist, und daß darüber hinaus ein bloßes "Luftgeschäft" mit polizeilichen Vertrauenspersonen vorlag, ist die tatrichterliche Wertung, ohne zusätzliche Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes aus § 21 StGB liege noch kein minder schwerer Fall vor, im Ergebnis nicht vertretbar (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 35 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00
    Zwar verstieß der festgestellte Einsatz der polizeilichen Vertrauensperson angesichts des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts und der von ihm erklärten Mitwirkungsbereitschaft nach den Maßstäben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 (StV 2000, 57, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) nicht gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK.
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 166/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falles des unerlaubten

    Tatsächlich stellt das Handeltreiben mit einer noch im näheren Grenzbereich liegenden Betäubungsmittelmenge indes einen Umstand dar, der eher für die Annahme eines minder schweren Falls sprechen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2000 - 5 StR 87/00, StV 2000, 620; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 7. Aufl., § 29a Rn. 122).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Das gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen (vgl. z. B. BGHSt 30, 340 f.7342; BGH StV 2000, 620) und der Schuldspruch als solcher davon nicht betroffen sein kann, also die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der stufenweise zustande gekommenen Gesamtentscheidung gewährleistet ist.
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Dies stellt einen gewichtigen Umstand dar, der für die Annahme eines minder schweren Falles sprechen kann, wodurch sich die Kammer zur Prüfung der Voraussetzungen des § 29a Abs. 2 BtMG hätte veranlasst sehen müssen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 3. April 2000 - 5 StR 87/00, StV 2000, 620; Patzak/Körner/Volkmer, aaO, § 29a Rn. 129).
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