Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10885
BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07 (https://dejure.org/2007,10885)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 StR 9/07 (https://dejure.org/2007,10885)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 (https://dejure.org/2007,10885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss durch das Gericht; Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei Verurteilung nur wegen eines Teils mehrerer in Tateinheit zueinander stehender Delikte oder im Fall natürlicher Handlungseinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 1
    Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei angeklagter Tatmehrheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1996 - 5 StR 127/96

    Zulässigkeit der Einbeziehung einer rechtskräftig verhängten Jugendstrafe in eine

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07
    Ein Teilfreispruch muss auch dann ergehen, wenn das Tatgericht die Konkurrenzverhältnisse anders beurteilt und von Tateinheit oder - wie hier - von einer natürlichen Handlungseinheit ausgeht (vgl. BGHSt 44, 196, 202 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 5 StR 127/96; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07
    Ein Teilfreispruch muss auch dann ergehen, wenn das Tatgericht die Konkurrenzverhältnisse anders beurteilt und von Tateinheit oder - wie hier - von einer natürlichen Handlungseinheit ausgeht (vgl. BGHSt 44, 196, 202 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 5 StR 127/96; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach

    Da nach alledem eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und die Angeklagte im Hinblick auf die tatmehrheitlich angeklagten Taten teilweise freizusprechen, auch wenn nach dem zuvor Ausgeführten die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit naheliegen dürfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN; zu dem Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und Tabaksteuerhinterziehung anders noch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 7: Tatmehrheit).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    c) Da nach alledem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und der Angeklagte im Hinblick auf die laut Anklage und Eröffnungsbeschluss tatmehrheitlich abzuurteilenden Taten teilweise freizusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht