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   BGH, 26.04.2017 - 5 StR 90/17   

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https://dejure.org/2017,15751
BGH, 26.04.2017 - 5 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,15751)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,15751)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 StR 90/17 (https://dejure.org/2017,15751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2 -3
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur schweren Körperverletzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 90/17
    Darin liegt - anders als die Revision meint - keine unzulässige Wertabstufung menschlichen Lebens (dazu BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1; LKStGB/Theune, 12. Aufl., § 46 Rn. 148, jeweils mwN) bzw. der körperlichen Unversehrtheit.
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 167/88

    Kniegelenk - Versteifung - Lähmung - Schwere Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 90/17
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Angeklagte nicht § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB (dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes), sondern insoweit § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Lähmung) erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - 1 StR 167/88, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Lähmung 1).
  • OLG Hamm, 21.11.2017 - 5 RVs 125/17

    Folgen einer strafbaren Beschneidung müssen aufgeklärt werden

    Bei einer Körperverletzung ist das Maß des Erfolgsunwertes wichtiges Strafzumessungskriterium, namentlich das Maß der Verletzung der körperlichen Integrität und Gesundheit, sowie das Alter eines Geschädigten und letztlich die zu erwartende Dauer des zugefügten Leids (Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Teil 5, Rn. 1649, 1180; BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - 5 StR 90/17 - zitiert nach beck-online; BGH, Beschluss vom 11.November 2010 - 4 StR 489/10 - zitiert nach beck-online; BGH, NStZ-RR 2009, 203 - zitiert nach beck-online).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    Die von der Staatsanwaltschaft als rechtsfehlerhaft angesehene Verneinung des Qualifikationsmerkmals aus § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB könnte lediglich für diesen von Bedeutung sein, da - neben den von der Strafkammer angenommenen Qualifikationen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB - ein weiteres Qualifikationsmerkmal gegeben wäre, was den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat erhöhen und deshalb einen Strafschärfungsgrund darstellen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2017 - 5 StR 90/17, juris; vom 23. Oktober 2012 - 5 StR 469/12, juris; LK/Schneider, StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 114).
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