Rechtsprechung
BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 263 StGB
Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines Unternehmens und Anmeldung fingierter Umsätze; Begehren von Vorsteuererstattungen) - Wolters Kluwer
Vortäuschung der Existenz eines Unternehmens bei Anmeldung fingierter Umsätze und Begehren vonVorsteuererstattungen - Abgrenzung zwischen Betrug und Steuerhinterziehung - Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerstraftaten
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 109
- NJW 1994, 2302
- MDR 1994, 606
- NStZ 1994, 397
- NStZ 1995, 431
- StV 1994, 375 (Ls.)
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88
Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94
Fälle, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, sind nicht als Betrug, sondern als Steuerhinterziehung zu beurteilen (Fortführung von BGHSt 36, 100).a) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 36, 100 bereits im einzelnen dargelegt hat, liegt ein Fall der Steuerhinterziehung jedenfalls dann vor, wenn ein tatsächlich existierender Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde steuerlich erhebliche Tatsachen vortäuscht, die zu einer Vorsteuererstattung führen sollen, obwohl der Unternehmer keine Umsätze getätigt hat und der steuerliche Vorgang insgesamt erfunden ist (…vgl. ebenso für das Ertragsteuerrecht BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 7 = BGH wistra 1990, 58).
Für die Abgrenzung zwischen Betrug und Steuerhinterziehung käme es bei der vorgenommenen Einschränkung darauf an, ob das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit Umsätze bewirkt hat, selbst wenn zwischen dem letzten tatsächlichen Umsatz und dem späteren vorgetäuschten Umsatz ein längerer Zeitraum liegt (vgl. BGHSt 36, 100).
b) Die dabei bislang offen gebliebene Frage, ob Fälle der hier vorliegenden Art, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, wie bisher als Betrug nach § 263 StGB (BGH NJW 1972, 1287; BGH wistra 1986, 172;… vgl. auch BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 2) oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beurteilen sind, ist in Fortführung von BGHSt 36, 100 zugunsten der Anwendung des § 370 AO zu beantworten.
Nach ständiger Rechtsprechung schützt § 370 AO den Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (BGHSt 36, 100, 102 m. w. N.).
cc) Der Bundesgerichtshof hat deshalb bereits in der Entscheidung BGHSt 36, 100 darauf hingewiesen, daß angesichts der Verankerung dieser Gesamtvorgänge im Steuerrecht es für die strafrechtliche Zuordnung einzelner Vorgänge nicht entscheidend sein kann, ob der gesamte oder - bis auf einen geringen Teil - nahezu der gesamte Steuervorgang erfunden wird (…aaO S. 103), zumal die wirtschaftlich zugrunde liegenden Sachverhalte häufig durch Zufall oder aus Gründen der besseren Täuschung auch Elemente tatsächlich durchgeführter geschäftlicher Vorgänge enthalten, ohne daß diese den Finanzbehörden bekannt werden müssen.
- BGH, 28.01.1986 - 1 StR 611/85
Änderung eines Schuldspruchs in einem Steuerstrafverfahren - Bestand eines …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94
b) Die dabei bislang offen gebliebene Frage, ob Fälle der hier vorliegenden Art, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, wie bisher als Betrug nach § 263 StGB (BGH NJW 1972, 1287; BGH wistra 1986, 172;… vgl. auch BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 2) oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beurteilen sind, ist in Fortführung von BGHSt 36, 100 zugunsten der Anwendung des § 370 AO zu beantworten.Die bisherige Rechtsprechung verneinte die Anwendung des § 370 AO, weil bei fingierten Vorgängen das Vermögen des Staates, nicht jedoch der Steueranspruch verletzt oder gefährdet werde; es fehle an einem wirklichen Steuervorgang (vgl. BGH wistra 1986, 172 m. w. N.).
Es kann daher für die Frage, ob eine Täuschung der Finanzbehörden den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, nach dem Gesamtzusammenhang, in dem § 370 AO zu sehen ist, nur entscheidend darauf ankommen, ob der vom Täter erstrebte Vorteil ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht, unabhängig davon in welchem Umfang dem Vorteil erfundene Vorgänge zugrunde liegen (…ebenso: Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 1985 § 370 Rdn. 61 f.; Würthwein wistra 1986, 258; Müller NJW 1977, 746.).
- BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89
Täuschung - Finanzbehörde - Steuerpflicht - Ertragssteuer - Steuer
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94
a) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 36, 100 bereits im einzelnen dargelegt hat, liegt ein Fall der Steuerhinterziehung jedenfalls dann vor, wenn ein tatsächlich existierender Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde steuerlich erhebliche Tatsachen vortäuscht, die zu einer Vorsteuererstattung führen sollen, obwohl der Unternehmer keine Umsätze getätigt hat und der steuerliche Vorgang insgesamt erfunden ist (vgl. ebenso für das Ertragsteuerrecht BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 7 = BGH wistra 1990, 58). - BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94
b) Die dabei bislang offen gebliebene Frage, ob Fälle der hier vorliegenden Art, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, wie bisher als Betrug nach § 263 StGB (BGH NJW 1972, 1287; BGH wistra 1986, 172;… vgl. auch BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 2) oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beurteilen sind, ist in Fortführung von BGHSt 36, 100 zugunsten der Anwendung des § 370 AO zu beantworten. - BGH, 14.01.1987 - 3 StR 473/86
Unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen in Umsatzsteueranmeldungen - …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94
b) Die dabei bislang offen gebliebene Frage, ob Fälle der hier vorliegenden Art, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, wie bisher als Betrug nach § 263 StGB (BGH NJW 1972, 1287; BGH wistra 1986, 172; vgl. auch BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 2) oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beurteilen sind, ist in Fortführung von BGHSt 36, 100 zugunsten der Anwendung des § 370 AO zu beantworten.
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
c) Infolge der unrichtigen Angaben erlangten hier sowohl die Einziehungsbeteiligte als auch die Investmentfonds in allen abgeurteilten Fällen die Anrechnung bzw. Erstattung eines tatsächlich nicht bestehenden Steuerguthabens und damit nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne von § 370 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 4 Satz 2 AO (vgl. zur Auszahlung von nicht bestehenden Vorsteuerguthaben: BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, 111 f.). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5; 46, 107, 120). - BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Wird in derartigen Fällen nicht zu einer Strafe verurteilt, so könnte in der Bevölkerung der Eindruck entstehen, daß dem durch § 370 AO geschützten Rechtsgut der Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5;… Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9.6 m.w.N.), nur geringe Bedeutung zukomme, was zu einer ernstlichen Beeinträchtigung der Rechtstreue der Bevölkerung im Bereich der Steuerehrlichkeit führen könnte.
- LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGH…, Urteil vom 01.02.1989 - 3 StR 179/88, juris Rn. 8; Beschluss vom 23.03.1994 - 5 StR 91/94, juris Rn. 9 ff.;… Urteil vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, juris Rn. 32 ff.). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGH…, Urteil vom 01.02.1989 - 3 StR 179/88, juris Rn. 8; Beschluss vom 23.03.1994 - 5 StR 91/94, juris Rn. 9 ff.;… Urteil vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, juris Rn. 32 ff.). - BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17
Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen …
Rechtsgut der Steuerhinterziehung ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (…BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 Rn. 16, NZWiSt 2018, 196, 197;… vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 80 Rn. 21; vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 120; vom 25. Januar 1995 - 5 StR 491/94, BGHSt 41, 1, 5 und vom 1. Februar 1989 - 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100, 102; Beschluss vom 23. März 1994 - 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, 111;… Hellmann in H/H/Sp, AO/FGO, Stand 9/2017, § 370 AO Rn. 40, 43;… insoweit Suhr, Rechtsgut der Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung im Festsetzungsverfahren, 1999, S. 12, 32). - OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen
§ 370 AO schützt allein das öffentliche Interesse am vollständigen und rechtzeitigen Aufkommen der einzelnen Steuern, d.h. die Verwirklichung des staatlichen Anspruchs auf den vollen Ertrag aus jeder einzelnen Steuerart (BGH, Urt. v. 01.02.1989 - 3 StR 179/99 - Beschl. v. 23.03.1994 - 5 StR 91/94 - = NJW 1994, 397 = NStZ 1989, 273;… Klein/ Jäger , a.a.O., § 370 Rdnr. 2, Koch/Scholtz/ Himsel , a.a.O., § 370 Rdnr. 8). - BFH, 19.08.2008 - VII R 6/07
Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich …
Indes wird von § 370 AO nicht ein Individualinteresse, das dem eines geschädigten und auf einen zivilrechtlichen Ausgleich bedachten Bürgers vergleichbar wäre, geschützt, sondern das öffentliche Interesse des Fiskus und damit des Staates am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH-Urteile vom 23. März 1994 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, und vom 1. Februar 1989 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100). - BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07
Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger …
Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).Damit dient die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen unmittelbar dem zu schützenden Rechtsgut des § 370 AO, nämlich dem Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 43, 381, 404).
aa) Da es sich beim Tatbestand des § 370 AO um eine abschließende Sonderregelung handelt, die gemäß ihrem gesetzgeberischen Zweck den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außerhalb der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt (BGHSt 40, 109, 110 f.; 36, 100, 101;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.; BGH wistra 1998, 64, 65), kommt sowohl für die von dem Angeklagten erlangten Steuererstattungen als auch für die ausgezahlten Zinsbeträge eine tateinheitliche Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) nicht in Betracht.
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, Rn. 21, BGHSt 53, 71, 80; vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 120 und vom 25. Januar 1995 - 5 StR 491/94, BGHSt 41, 1, 5; Beschluss vom 23. März 1994 - 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, 111 und Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100, 102). - BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
- BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12
Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1 …
- OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 2 Ws 132/20
Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger …
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
- BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
- BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der …
- BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94
Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes …
- BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04
Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters
- BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von …
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
- FG Düsseldorf, 26.05.2021 - 5 K 143/20
Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber dem vertretungsberechtigten …
- BGH, 17.02.1998 - 5 StR 624/97
Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen der Ausweisung der Umsatzsteuer nach …
- VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls
- BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04
Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von …
- BGH, 21.10.1997 - 5 StR 328/97
Verurteilung wegen Begünstigung bei Strafbarkeit des Täters wegen der Beteiligung …
- BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter …
- OLG Schleswig, 06.07.2015 - 14 U 5/15
Grenzen finanzieller Zuwendungen zu Gunsten eines Gesellschafters einer BGB …
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 142/96
Gleichmäßigkeit der Besteuerung - Alle Steuerpflichtige - Leistungsfähigkeit - …
- OLG Hamburg, 05.12.2000 - III-6/00
Hinterziehung von Vermögenssteuer
- BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver …