Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30659
BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20 (https://dejure.org/2020,30659)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 (https://dejure.org/2020,30659)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 (https://dejure.org/2020,30659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 55 StPO, § 264 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Erschöpfung des durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Kognitionspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 264
    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Erschöpfung des durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoffs durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20
    Vorsorglich weist der Senat für die neue Verhandlung und Entscheidung darauf hin, dass die hypothetische Hilfserwägung der Strafkammer, bei einem schweigenden Angeklagten könnten ohne die Angaben der Haupttäter in der vorliegenden Konstellation keine Feststellungen zu einem doppelten Gehilfenvorsatz getroffen werden, rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. zu den Anforderungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19 mwN).
  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 244/01

    Sukzessive Mittäterschaft; Beihilfe zum Betrug

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20
    Dem Landgericht ist bei seiner Prüfung aber aus dem Blick geraten, dass sukzessive Mittäterschaft oder Beihilfe auch aufgrund von Tatbeiträgen zwischen Vollendung und Beendigung eines Betruges vorliegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 3 StR 244/01, wistra 2001, 378; vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20
    Dem Landgericht ist bei seiner Prüfung aber aus dem Blick geraten, dass sukzessive Mittäterschaft oder Beihilfe auch aufgrund von Tatbeiträgen zwischen Vollendung und Beendigung eines Betruges vorliegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 3 StR 244/01, wistra 2001, 378; vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 253/18

    Gegenstand des Urteils (Umfang der Kognitionspflicht)

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20
    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 253/18 mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20
    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19 mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Nach § 264 StPO muss das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen konkret in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten würdigen, soweit dafür keine rechtlichen Hindernisse bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19, BeckRS 2019, 23008; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377 mwN).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, NStZ 2021, 120, 121; Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46; vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46; Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 339/20

    Vorsatz bei der Geldwäsche (Herrühren aus einer Katalogtat; konkreter Vortäter;

    Selbst wenn der Angeklagte B. angesichts dieser Gesamtumstände erst nach Eingang der Gelder davon ausgegangen sein sollte, dass sie aus Betrugstaten stammen, käme eine Strafbarkeit wegen sukzessiver Mittäterschaft oder Beihilfe aufgrund einer Mitwirkung im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung des Betruges durch Auskehr der Tatbeute in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 mwN).
  • OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21

    Aburteilung eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Prozessualer Inhalt einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebietet die sogenannte Kognitionspflicht, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 - juris, m.w.N.).

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 mwN).

    Trotz der Unterschiede in Tatzeit und Tatort ist ein einheitlich geschichtlicher Vorgang jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn die zeitlich späteren Handlungen auf die Verwertung der Tatbeute gerichtet sind (ausdrücklich für Untreue und Betrug: BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; für Raub und Hehlerei: BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 - juris, BGH NStZ 1999, 523 (524)).

    Die Überweisungen der betrügerisch erlangten Gelder vom Treuhandkonto bilden mit der betrügerischen Erlangung der Gelder eine Tat im Sinne des § 264 StPO, weil sie damit untrennbar zusammenhängen und sich somit nur als letzten Teilakt des Betruges (Auskehr der Beute) darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 20).

  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 NJWSpezial 2020, 729, 730; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19).

    Sie wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild bestimmt (BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20 aaO; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 435/19; Beschlüsse vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, NJW-Spezial 2020, 761 (red. Leitsatz, Kurzwiedergabe); vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46, 47).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, NStZ 2021, 120, 121; Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Kriterien für die Bestimmung des einheitlichen Lebenssachverhalts sind dabei Tatbild, Tatort, Tatzeit, Tatobjekt, das Täterverhalten und die ihm innewohnende Angriffsrichtung und das Tatopfer (BGH, Beschluss vom 13.02.2019, NStZ 2019, 428; Beschluss vom 01.09.2020, NStZ-RR 2020, 377).
  • BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22

    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

    Erfasst wird das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 1 StR 46/21 bei juris; 14.04.2021 - 5 StR 143/20 bei juris; 17.03.2021 - 5 StR 273/20 = wistra 2021, 369 = NStZ 2022, 420; 30.09.2020 - 5 StR 99/20 = NStZ-RR 2020, 377 = wistra 2021, 35; Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 394/21 = NStZ-RR 2022, 280; 08.02.2022 - 3 StR 440/21 bei juris; 04.03.2021 - 2 StR 423/20 bei juris; 19.01.2021 - 2 StR 458/20 = JR 2021, 598; 14.01.2021 - 4 StR 418/20 bei juris; 17.12.2020 - 3 StR 391/20 bei juris; 23.09.2020 - 2 StR 606/19 bei juris; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021, 795; 05.06.2019 - 3 StR 337/18 = K& R 2019, 654; 23.01.2018 - 2 StR 196/17 bei juris; 29.03.2017 - 4 StR 516/16 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht