Rechtsprechung
LG Münster, 06.03.2002 - 5 T 137/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
ZPO § 850f Abs. 2
Uneingeschränkte Prüfungspflicht des Vollstreckungsgerichts bei Anträgen auf Herabsetzung des Pfändungsschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 470
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 22 Sa 63/07
Pfändbarkeit der an die VBL abgeführten Arbeitnehmerbeiträge
Aus diesen Gesichtspunkten heraus schließt sich die Berufungskammer der Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel in seinem Beschluss vom 09.12.2002, 5 T 137/02 an, das feststellt, dass die Arbeitnehmerbeiträge mit den Beiträgen an eine Ersatzkasse oder ein privates Krankenversicherungsunternehmen (§ 850 e Nr. 1 Satz 2 b ZPO) vergleichbar und deshalb bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen sind.