Rechtsprechung
LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§§ 7a Abs. 3, 4 Abs. 7, 4 Abs. 6 JVKostO; §§ 1 Abs. 2, 1 Abs. 1 LJKostenGSH
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt wird, nicht kostenfrei übersenden
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34
- AG Schleswig, 30.01.2012 - 1 AR -6- 34
- LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12
- OLG Schleswig, 03.07.2014 - 9 W 144/12
- LG Flensburg, 10.03.2016 - 5 T 152/14
- LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
- OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
- OLG Schleswig, 21.12.2016 - 9 W 84/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht. - OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10
Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Der Beschwerdeführer - Betreiber der für private und gewerbliche Nutzer kostenfreien juristischen Datenbank openJur - forderte am 27.09.2011 bei dem Beschwerdegegner die Übersendung der Entscheidung 16 U 140/10 vom 15.09.2011 an. - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Es handelt sich bei der Kostenerhebung für die Überlassung gerichtlicher Entscheidungen auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter gerade nicht - wie der Beschwerdeführer meint - um eine "kommerzielle Verwertung der eigenen Gerichtsentscheidungen", sondern um eine auf Kostendeckung ausgerichtete Gebühr: Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG NJW 1979, 1345).
- LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 99/09
Keine Dokumentenpauschale für Entscheidungsübersendung im wissenschaftlichen …
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Über den Veröffentlichungszweck hinaus bringt der Beschwerdeführer nichts vor, was ein überwiegendes öffentliches Interesse hätte rechtfertigen können, etwa eine wissenschaftliche Verwertung, zum Beispiel zur Forschung oder - wie im vom Landgericht Lüneburg NJW 2010, 881 entschiedenen Fall - weiteren wissenschaftlichen Auswertung. - LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01
Anspruch eines Informationsdienstes für Rechtsanwälte auf kostenpflichtige …
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht. - BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96
Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe
Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
Rechtsprechung
LG Flensburg, 10.03.2016 - 5 T 152/14 |
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Volltextveröffentlichung
- openjur.de
§ 14 Abs. 7 Satz 2 KostO
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34
- AG Schleswig, 30.01.2012 - 1 AR -6- 34
- LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12
- OLG Schleswig, 03.07.2014 - 9 W 144/12
- LG Flensburg, 10.03.2016 - 5 T 152/14
- LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
- OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
- OLG Schleswig, 21.12.2016 - 9 W 84/16