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   LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08   

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LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,22921)
LG Münster, Entscheidung vom 14.04.2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,22921)
LG Münster, Entscheidung vom 14. April 2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,22921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für den Bereich der Vermögensangelegenheiten; Wahrnehmung der Rechte einer betreuten Person im Verfahren auf Erteilung der Genehmigung der Veräußerung von Grundbesitz; Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für einen zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt, Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist für den Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Auszug aus LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08
    Gemäß § 1835 Absatz 3 BGB zählen zu den erstattungsfähigen Aufwendungen eines Verfahrenspflegers auch solche Dienste, die zu seinem Gewerbe oder seinem Beruf gehören, wobei in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, dass die Vorschrift als Ausnahmevorschrift nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden ist, die üblicherweise einem hierauf spezialisierten Dritten übertragen werden und die vom Verfahrenspfleger gerade aufgrund seiner Ausbildung selbst erledigt werden können (vgl. z.B. OLG Frankfurt FGPrax 2004, 121 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08
    Dementsprechend ist es für den Fristbeginn insbesondere unerheblich, wann der Anspruch auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz fällig wird oder wann es dem Ersatzberechtigten erstmals möglich oder zumutbar ist, seinen Anspruch darzulegen und zu beziffern (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2002, 175 m.w.N. und weitere Nachweise bei OLG Frankfurt a.a.O.).
  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 104/22

    Zur Frage des Erlöschens des Anspruchs auf Betreuervergütung für

    Die berechtigten Belange des ersatzberechtigten Rechtsanwalts würden dadurch gewahrt, dass er erforderlichenfalls gemäß § 1835 Abs. 1a BGB aF eine Verlängerung der fünfzehnmonatigen Frist beantragen könne (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1664, 1665; LG Münster Beschluss vom 14. April 2008 - 5 T 153/08 - juris Rn. 9 f.; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 7. Aufl. § 277 FamFG Rn. 6; Sternal/Giers FamFG 21. Aufl. § 277 FamFG Rn. 14; offen gelassen BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414).
  • OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09

    Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines

    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • LG Wiesbaden, 17.02.2022 - 4 T 27/22

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruches eines Verfahrenspflegers

    Ausgehend von dem klaren Wortlaut des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB a.F., der damals die Ausschlussfrist normierte und wortgleich mit § 2 VBVG auf die Entstehung des Anspruchs abstellte, sei allein der Entstehungszeitpunkt, nicht aber die Fälligkeit entscheidend (ebenso LG Münster BeckRS 2008, 24234; so auch Jürgens/Kretz 6. Aufl., FamFG § 277 RN 5).
  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG

    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
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   LG Tübingen, 28.06.2008 - 5 T 153/08   

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LG Tübingen, 28.06.2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,56253)
LG Tübingen, Entscheidung vom 28.06.2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,56253)
LG Tübingen, Entscheidung vom 28. Juni 2008 - 5 T 153/08 (https://dejure.org/2008,56253)
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