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LG Arnsberg, 27.08.2015 - I-5 T 193/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Vergütung eines Betreuers hinsichtlich Betreuung eines contergangeschädigten Betroffenen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 02.03.2015 - 5 XVII L 48
- LG Arnsberg, 27.08.2015 - I-5 T 193/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 578
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2014 - XII ZB 164/14
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Bezug einer Conterganrente
Auszug aus LG Arnsberg, 27.08.2015 - 5 T 193/15
Anerkannt ist, dass durch diese starke Ausgestaltung des Anspruches beispielsweise die Widerlegung der Vermutung aus § 1610 a BGB ausgeschlossen ist und auch ein Versorgungsausgleich zugunsten eines Contergangeschädigten Ehegatten nicht nach § 27 VersAusglG mit der Begründung ausgeschlossen werden kann, dass der Ausgleichsberechtigte wegen seiner Conterganrente auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen sei (BGH FamRZ 2014, 1619).
- VG Gießen, 07.06.2017 - 5 K 5635/15
Gewährung von Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
Ziel dieser Vorschrift war damit, dass die Leistungen nach dem neuen Conterganstifungsgesetz 'als echte Zusatzleistungen' erhalten bleiben ( vgl. BT-Drs. 15/5654; LG Arnsberg, Beschluss vom 27. August 2015 - I-5 T 193/15 -, Rn. 13 - juris).