Rechtsprechung
LG Paderborn, 08.09.1999 - 5 T 224/99 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Die Kammer nimmt insoweit ergänzend auf ihren Beschluß vom 08.09.1999 - 5 T 224/99 - Bezug.".Weder diese Ausführungen noch die in ihnen in Bezug genommenen Gründe des Beschlusses der Kammer vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - enthalten die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen.
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99
Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - wird als unzulässig verworfen.Durch den angefochtenen Beschluß vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - hat das Landgericht Paderborn die Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 12. Juli 1999 mit der Begründung als unzulässig verworfen, das Rechtsmittel gegen die mit dieser Entscheidung des Amtsgerichts angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 - 3 InsO sei gemäß § 6 Abs. 1 InsO nicht statthaft.
- OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde; …
Die Kammer nimmt insoweit ergänzend auf ihren Beschluß vom 08.09.1999 - 5 T 224/99 - Bezug.".Weder diese Ausführungen noch die in ihnen in Bezug genommenen Gründe des Beschlusses der Kammer vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - enthalten die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen.