Rechtsprechung
LG Münster, 25.02.2010 - 05 T 229/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für einen Anspruch eines Rechtsanwalts auf eine Vergütung aus der Landeskasse für berufsspezifische Dienste; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beratungshilfe eines Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beratungshilfe, Anwaltsbetreuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anwaltsbetreuer darf nicht besser als Nur-Anwalt gestellt werden!
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster, 18.02.2009 - 27 XVII L 55
- LG Münster, 25.02.2010 - 05 T 229/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98
Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus LG Münster, 25.02.2010 - 5 T 229/09
Dies folgt bereits aus dem Wortlaut der §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 ZPO ("...aus dem Vermögen zu zahlen" ( Musielak, ZPO, 2009, § 115, Rz. 35, BVerwG in NJW 1999, Seite 3210 f.). - BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Auszug aus LG Münster, 25.02.2010 - 5 T 229/09
Auch hier gilt, dass der Berufsbetreuer, der für den Betreuten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig wird, über §§ 1835 Abs. 3 BGB zwar nicht schlechter gestellt werden soll, als ein Anwalt der nicht gleichzeitig auch ein Betreuer des Mandanten ist; § 1835 Abs. 3 BGB gebietet es aber nicht, den "Anwaltsbetreuer" besser zu stellen als den "Nur-Anwalt" (BGH NJW 2007, S. 844 f.).