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   LG Münster, 25.02.2010 - 05 T 229/09   

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https://dejure.org/2010,10500
LG Münster, 25.02.2010 - 05 T 229/09 (https://dejure.org/2010,10500)
LG Münster, Entscheidung vom 25.02.2010 - 05 T 229/09 (https://dejure.org/2010,10500)
LG Münster, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 05 T 229/09 (https://dejure.org/2010,10500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für einen Anspruch eines Rechtsanwalts auf eine Vergütung aus der Landeskasse für berufsspezifische Dienste; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beratungshilfe eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungshilfe, Anwaltsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98

    Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus LG Münster, 25.02.2010 - 5 T 229/09
    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut der §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 ZPO ("...aus dem Vermögen zu zahlen" ( Musielak, ZPO, 2009, § 115, Rz. 35, BVerwG in NJW 1999, Seite 3210 f.).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus LG Münster, 25.02.2010 - 5 T 229/09
    Auch hier gilt, dass der Berufsbetreuer, der für den Betreuten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig wird, über §§ 1835 Abs. 3 BGB zwar nicht schlechter gestellt werden soll, als ein Anwalt der nicht gleichzeitig auch ein Betreuer des Mandanten ist; § 1835 Abs. 3 BGB gebietet es aber nicht, den "Anwaltsbetreuer" besser zu stellen als den "Nur-Anwalt" (BGH NJW 2007, S. 844 f.).
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