Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 T 235/13   

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https://dejure.org/2013,35372
LG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,35372)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04.07.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,35372)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,35372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mängel der Betreuungsführung im Vermögensbereich

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   LG Mönchengladbach, 25.10.2013 - 5 T 235/13   

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https://dejure.org/2013,43739
LG Mönchengladbach, 25.10.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,43739)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25.10.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,43739)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,43739)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Neukölln, 03.12.1985 - 31 M 7590/85
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.10.2013 - 5 T 235/13
    Solche Auslagen werden in dem Moment zu notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner wie hier von seinem Recht nach § 760 ZPO Gebrauch macht und Abschriften von der Sonderakte des Gerichtvollziehers begehrt (vgl. AG Eschwege DGVZ 1984, 191, AG Wedding DGVZ 1985, 173 und DGVZ 1986, 78).
  • AG Berlin-Wedding, 28.08.1985 - 31 M 8050/85
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.10.2013 - 5 T 235/13
    Solche Auslagen werden in dem Moment zu notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner wie hier von seinem Recht nach § 760 ZPO Gebrauch macht und Abschriften von der Sonderakte des Gerichtvollziehers begehrt (vgl. AG Eschwege DGVZ 1984, 191, AG Wedding DGVZ 1985, 173 und DGVZ 1986, 78).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2021 - 15 W 45/20

    Kostenrecht

    Dies treffe jedoch auf Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu, da auch der Schuldner nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 GvKostG als Vollstreckungsschuldner (Verpflichteter im Bereich des FamFG) für die Gebühr nach KV GvKostG Nr. 260 hafte (vgl. AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 26.06.2013, 32 M 1380/13 - juris 13 aufgehoben durch LG Mönchengladbach, Beschluss vom 25.10.2013, 5 T 235/13 - juris; Schneider/Volpert/ Fölsch/Kessel, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, KV GvKostG Nr. 700 Rn. 6; Kindl/ Meller-Hannich/Kawell, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Auflage 2021, KV GvKostG.

    entsprechend seines Rechts gemäß § 760 ZPO (bzw. § 802 f Abs. 5 Satz 3 ZPO) beantrage, seien die dadurch entstandenen Kosten von der Gebühr KV GvKostG Nr. 260 nicht mehr gedeckt, sondern mit einer Pauschale gemäß KV GvKostG 700 zu berechnen und diese als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne vom § 13 GvKostG vom Kostenschuldner zu verlangen (vgl. LG Mönchengladbach, Beschluss vom 25.10.2013, 5 T 235/13 - juris Rn. 21; AG Duderstadt, Beschluss vom 10.05.2019, 12 M 803/18 - juris; BeckOK/Herrfurth, Kostenrecht, 31. Ed. 01.09.2020, GvKostG Nr. 700 Rn. 7).

    b) Für die Auslagen haftet auch der Gläubiger nach § 13 Abs. 2 GvKostG als Antragsteller des Verfahrens (vgl. LG Mönchengladbach, Beschluss vom 25.10.2013, a.a.O. - juris; Kindl/Meller-Hannich/Sternal, a.a.O., § 760 ZPO Rn. 10 mwN; -6- 15 W 45/20.

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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 12.11.2013 - 5 T 235/13   

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https://dejure.org/2013,107459
LG Tübingen, 12.11.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,107459)
LG Tübingen, Entscheidung vom 12.11.2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,107459)
LG Tübingen, Entscheidung vom 12. November 2013 - 5 T 235/13 (https://dejure.org/2013,107459)
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