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   LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09   

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https://dejure.org/2009,19948
LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09 (https://dejure.org/2009,19948)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.07.2009 - 5 T 395/09 (https://dejure.org/2009,19948)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 5 T 395/09 (https://dejure.org/2009,19948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 91, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO, Nr. 1008, 3309 VV RVG
    Wenn eine ausgeurteilte Geldsumme zu früh vollstreckt wird

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 183/03

    Erstattung von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09
    Ferner war es unschädlich, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils dem Schuldner noch nicht zugestellt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - Az.: IX a ZB 146/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11, Rechtspfleger 2003, 596 - 597; BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - Az.: IX a ZB 183/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 6; FamRZ 2004, 101 - 102; BVerfG, NJW 1991, 2758).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09
    Ferner war es unschädlich, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils dem Schuldner noch nicht zugestellt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - Az.: IX a ZB 146/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11, Rechtspfleger 2003, 596 - 597; BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - Az.: IX a ZB 183/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 6; FamRZ 2004, 101 - 102; BVerfG, NJW 1991, 2758).
  • LG Saarbrücken, 17.05.2010 - 5 T 142/10

    Zwangsvollstreckungskosten: Entstehen einer Vollstreckungsgebühr im Zusammenhang

    Die durch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ausgelöste Vollstreckungsgebühr ist dann gemäß §§ 788, Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit 91 ZPO erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels ist, wenn die Fälligkeit der titulierten Forderung eingetreten ist und wenn dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung eingeräumt war (vergl. dazu LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2009 - 5 T 395/09 - Juris Randnummer 23).
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