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   LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08   

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https://dejure.org/2008,26727
LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08 (https://dejure.org/2008,26727)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.12.2008 - 5 T 502/08 (https://dejure.org/2008,26727)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 5 T 502/08 (https://dejure.org/2008,26727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht im Betreuungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1000
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2007 - 13 T 5907/07
    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das rechtliche Gehör gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wie dies bei § 34 FGG der Fall (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 1278, zitiert nach juris Rdnr. 11; OLG Köln FGPrax 2008, 155, zitiert nach juris Rdnr. 4; LG Nürnberg-Fürth, FamRZ 2008, 90, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Bei der Bewertung dieser Beschwerdebefugnis ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeberechtigung den in § 69 g Abs. 1 S. 1 FGG aufgeführten Personen primär nicht zur Wahrnehmung eigener Interessen gewährt ist, sondern zur Unterstützung der von dem Betreuungsverfahren betroffenen nahen Angehörigen, weil diese häufig krankheitsbedingt ihre Interessen im Betreuungsverfahren selbst nicht mehr umfassend verdeutlichen und wahrnehmen können (vgl. dazu OLG Frankfurt, BtPrax 2005, 154, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das rechtliche Gehör gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wie dies bei § 34 FGG der Fall (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 1278, zitiert nach juris Rdnr. 11; OLG Köln FGPrax 2008, 155, zitiert nach juris Rdnr. 4; LG Nürnberg-Fürth, FamRZ 2008, 90, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 22.04.2008 - 16 Wx 73/08

    Betreuungsrecht - Akteneinsichtsrecht des Ehepartners bei Betreuungsverfahren des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das rechtliche Gehör gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wie dies bei § 34 FGG der Fall (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 1278, zitiert nach juris Rdnr. 11; OLG Köln FGPrax 2008, 155, zitiert nach juris Rdnr. 4; LG Nürnberg-Fürth, FamRZ 2008, 90, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09

    Anspruch einer betreuten Person auf Ausübung des aktiven Wahlrechts; Beschwerde

    Allenfalls dann, wenn - anders als in dem vorliegenden Fall - der Betroffene mit der Beschwerde gegen die genannte Mitteilung nicht den Verlust seines aktiven Wahlrechtes rügen würde, sondern einen Eingriff in sein als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG geschütztes informationelles Selbstbestimmungsrecht (vgl. dazu LG Saarbrücken BtPrax 2009, 90, zitiert nach juris, Rn. 17 m.w.N.) wäre die Beschwerde infolge der verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutzgarantie nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 GG statthaft.
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