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   LG Ulm, 20.08.1990 - 5 T 52/90   

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https://dejure.org/1990,11174
LG Ulm, 20.08.1990 - 5 T 52/90 (https://dejure.org/1990,11174)
LG Ulm, Entscheidung vom 20.08.1990 - 5 T 52/90 (https://dejure.org/1990,11174)
LG Ulm, Entscheidung vom 20. August 1990 - 5 T 52/90 (https://dejure.org/1990,11174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 190
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18

    Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher wie im Vollstreckungstitel

    Letztlich muss der Schuldner nach § 788 ZPO die Kosten tragen, die für ein durch seine Weigerung notwendig werdendes tatsächliches Angebot anfallen, falls materiell-rechtlich keine Bringschuld vorlag (Hk-ZV/Sternal, 4. Aufl., § 756 Rn. 9; LG Ulm, Beschluss vom 20. August 1990 - 5 T 52/90, NJW-RR 1991, 190, 191; AG Schöneberg, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 31 M 8119/13, DGVZ 2014, 68, juris Rn. 11; Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, 5. Aufl., § 2 Rn. 50).
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