Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2106
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- EGMR, 28.05.2009 - 3545/04
Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Sie hat die Auffassung vertreten, aufgrund des von ihr gegen die Bundesrepublik Deutschland erstrittenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 28. Mai 2009 (Individualbeschwerde Nr. 3545/04) sei sie als die Alleinerbin des Erblassers anzusehen.Der EGMR hat in Sachen der Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Urteil vom 28. Mai 2009 (Individualbeschwerde Nr. 3545/04) im Hinblick auf den Ausschluss der Beschwerdeführerin von der gesetzlichen Erbfolge nach dem Erblasser, ihrem Vater, einen Verstoß gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit eine unzulässige Diskriminierung der Beschwerdeführerin festgestellt.
- OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03
Erneute Prüfung der Verfassungskonformität des Ausschlusses eines vor dem 1. Juli …
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Wie die erkennende Beschwerdekammer bereits in ihren Beschlüssen vom 10. Juli 2003 (Az.: 5 T 546/01) und vom 7. Januar 1999 (Az.: 5 T 708/98) ausgeführt hat und wie das Saarländische Oberlandesgericht auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin durch seinen Beschluss vom 29. September 2003 (Az.: 5 W 175/03-45) bestätigt hat, ist die Antragstellerin nicht die Erbin des Erblassers geworden. - BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92
Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Die Gesetzesauslegung darf den erkennbaren Willen des nationalen Gesetzgebers nicht verändern (vgl. BVerfGE 93, 37, 81;… BAG, a.a.O.; BAGE 103, 240; BAGE 82, 211).
- BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05
Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Diese Berücksichtigung der europäischen Menschenrechtskonvention bei der Gesetzesauslegung und -anwendung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Vorschriften des nationalen Rechtes "contra legem" angewandt werden (vgl. dazu EuGH NJW 2006, 2465; BAG NJW 2006, 3161 - 3166, zitiert nach juris Rn. 25). - BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 08.12.1976, Az.: 1 BvR 810/70, BVerfGE 44, 1-37 entschieden, dass es mit dem Grundgesetz, Art. 6 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 vereinbar ist, dass sich in Erbfällen nach Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes die erbrechtlichen Verhältnisse eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes zu seinem Vater und zur väterlichen Familie weiterhin nach dem alten, vor der Reform geltenden Recht richten. - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist zwar von den staatlichen Organen der Bundesrepublik Deutschland bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechtes einzubeziehen, allerdings können sich die zuständigen deutschen Gerichte nicht im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR von der rechtsstaatlichen Kompetenzordnung und ihrer Bindung an Gesetz und Recht (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) lösen, indem sie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das nationale Recht stellen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004, Az.: 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111 307-332, zitiert nach juris, Rn. 47). - BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06
Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben …
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Diese Vorschriften stehen innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 2 BvR 2307/06, zitiert nach juris, Rn. 21). - EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Diese Berücksichtigung der europäischen Menschenrechtskonvention bei der Gesetzesauslegung und -anwendung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Vorschriften des nationalen Rechtes "contra legem" angewandt werden (vgl. dazu EuGH NJW 2006, 2465;… BAG NJW 2006, 3161 - 3166, zitiert nach juris Rn. 25). - BVerfG, 03.07.1996 - 1 BvR 563/96
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in Art 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Diese Entscheidung ist bestätigt worden durch eine nach der deutschen Wiedervereinigung getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. Juli 1996 (Az.: 1 BvR 563/96) und auch durch eine spätere Entscheidung vom 20. November 2003 (Az.: BvR 2257/03). - BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung für Mindestlohn
Auszug aus LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Die Gesetzesauslegung darf den erkennbaren Willen des nationalen Gesetzgebers nicht verändern (vgl. BVerfGE 93, 37, 81;… BAG, a.a.O.; BAGE 103, 240; BAGE 82, 211). - BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Köln ZEV 2011, 129, 131; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 674, 675; LG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. September 2010 - 1 T 10/10, juris Rn. 25 ff.; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 2106, 2108). - OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10
Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge
Entsprechend hat auch das Landgericht Saarbrücken mit Beschluß vom 14. Juni 2010 - 5 T 531/09 - (hier zitiert nach juris; Leitsatz veröffentlicht in ZErb 2010, 248) in dem Fall der Beschwerdeführerin des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof deren Beschwerde gegen die Ablehnung ihres neuerlichen Antrages auf Erteilung eines Erbscheins nach ihrem Vater durch das Amtsgericht Neunkirchen zurückgewiesen.