Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 10.07.2003 - 5 T 546/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27911
LG Saarbrücken, 10.07.2003 - 5 T 546/01 (https://dejure.org/2003,27911)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.07.2003 - 5 T 546/01 (https://dejure.org/2003,27911)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 5 T 546/01 (https://dejure.org/2003,27911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03

    Erneute Prüfung der Verfassungskonformität des Ausschlusses eines vor dem 1. Juli

    Die weitere sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 10.7.2003 - 5 T 546/01 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (Beschlüsse des Landgerichts vom 7.1.1991 - 5 T 708/98, vom 25.1.2001 - 5 T 688/99, vom 10.7.2003 - 5 T 546/01).

  • BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03

    Fortgeltung der Vorschriften bezüglich nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli

    b) den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 10. Juli 2003 - 5 T 546/01 -,.
  • LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09

    Erbrechtsausschluss des nichtehelichen Kindes: Bindungswirkung der Feststellung

    Wie die erkennende Beschwerdekammer bereits in ihren Beschlüssen vom 10. Juli 2003 (Az.: 5 T 546/01) und vom 7. Januar 1999 (Az.: 5 T 708/98) ausgeführt hat und wie das Saarländische Oberlandesgericht auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin durch seinen Beschluss vom 29. September 2003 (Az.: 5 W 175/03-45) bestätigt hat, ist die Antragstellerin nicht die Erbin des Erblassers geworden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht