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   LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16   

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https://dejure.org/2017,30731
LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16 (https://dejure.org/2017,30731)
LG Münster, Entscheidung vom 01.06.2017 - 5 T 557/16 (https://dejure.org/2017,30731)
LG Münster, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 5 T 557/16 (https://dejure.org/2017,30731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Zuschlag Anfechtungsansprüche, Zuschlag Arbeitnehmer, Zuschlag Aus- und Absonderungsrechte, Zuschlag defizitäre Buchhaltung und obstruktiver Schuldner, Gesamtschau, nicht operative Tätigkeit, hohe Berechnungsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehen der Höhe der Berechnungsgrundlage in die Gesamtwürdigung bei der Prüfung einer im Einzelfall gebotenen Erhöhung der Regelvergütung; Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters bzgl. Umfangs der Insolvenztätigkeit und Schwierigkeit der Geschäftsführung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringer operativer Tätigkeit des Schuldnerunternehmens, aber hoher Berechnungsgrundlage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringer operativer Tätigkeit des Schuldnerunternehmens, aber hoher Berechnungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abweichung vom Regelsatz richtet sich nach Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters

Verfahrensgang

  • AG Münster - 80 IN 61/12
  • LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16
    Die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen gehört zu den Regelaufgaben jedes Insolvenzverwalters, so dass die Bearbeitung weniger, einfacher Anfechtungsfälle mit der Regelvergütung abgegolten ist (Beschluss des BGH - IX ZB 162/11 - vom 08.03.2012) und lediglich die Bearbeitung besonders vieler und/oder besonders schwieriger Anfechtungsfälle einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen kann.
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2017 - 5 T 557/16
    Geht man mit Riedel im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung (3. Auflage 2013, § 3 InsVV Rn. 7) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZI 2006, 515) davon aus, dass mit den Zu- und Abschlägen des § 3 InsVV der tatsächlichen Arbeitsleistung des Verwalters Rechnung getragen werden soll, so verbietet sich die Festsetzung eines pauschalen und von der Berechnungsgrundlage unabhängigen prozentualen Zuschlags auf die Regelvergütung, weil sich bei hoher Berechnungsgrundlage und dementsprechend hoher Regelvergütung betragsmäßig ein höherer Zuschlag errechnet als bei niedriger Berechnungsgrundlage und entsprechend niedriger Regelvergütung und somit Insolvenzverwalter in Verfahren mit unterschiedlich hoher Berechnungsgrundlage für dieselbe Tätigkeit unterschiedlich vergütet würden.
  • LG Münster, 23.09.2019 - 5 T 286/19

    Berechnungsgrundlage, Zuschlag, Mehraufwand

    In ihrer in der im angefochtenen Beschluss zitierten Entscheidung vom 01.06.2017 (5 T 557/16) hat die Kammer dazu ausgeführt:.
  • AG Münster, 22.06.2017 - 73 IN 47/14

    Vergütung, Sonderinsolvenzverwalter, Forderungsprüfung, Mindestvergütung

    Darüber hinaus würde eine hohe Berechnungsgrundlage wie hier eine erhöhte Minderung der Insolvenzverwaltervergütung rechtfertigen(im Umkehrschluss zu LG Münster vom 01.06.2017 - Az. 5 T 557/16 -).
  • AG Münster, 09.07.2020 - 75 IN 58/14

    Vergütungsfestsetzung, vereinnahmte Umsatzsteuern Berechnungsgrundlage, Abschlag

    Darüber hinaus wird bei der Bemessung der Zuschläge ebenfalls die Höhe der Berechnungsgrundlage und die betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags berücksichtigt (vgl. LG Münster vom 01.06.2017, Az.: 5 T 557/16).
  • AG Münster, 15.02.2019 - 83 IN 1/08

    Vergütungsfestsetzung; hohe Berechnungsgrundlage, betragliche Auswirkung der

    So führt eine hohe Berechnungsgrundlage, eine daraus resultierende hohe Regelvergütung und die damit einhergehenden betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags zu eher geringeren prozentualen Zuschlägen (LG Münster, Beschluss vom 01.06.2017, Az.: 5 T 557/16).
  • AG Münster, 21.08.2020 - 5 T 417/20
    Die Kammer hält insoweit an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest und nimmt auf die Gründe ihrer Entscheidungen vom 23. September 2019 (LG Münster, Beschluss vom 23. September 2019 - 5 T 286/19 -, zitiert nach juris, dort Rn. 16-20), vom 28.05.2019 (LG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 5 T 300/18 -, zitiert nach juris, dort Rn. 8) und vom 01.06.2017 (LG Münster, Beschluss vom 01. Juni 2017 - 5 T 557/16 -, zitiert nach juris, dort Rn. 19) und die dort zitierte Kommentarliteratur vollumfänglich Bezug.
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