Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13821
LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01.02.2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens; Berechnung des pfändbaren Teils von Weihnachtsgeld; Entsprechende Anwendbarkeit des Rechtsmittelzuges des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Verbraucherinsolvenzverfahren; Anwendbarkeit der §§ 850 ff. Zivilprozessordnung ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 850a, 850c, 850e; InsO §§ 36, 292
    Berechnung des Pfändungsfreibetrags einer Weihnachtsgeldzahlung in der Wohlverhaltensperiode netto ohne Abzug von Steuern

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Restschuldbefreiung - pfändbares Arbeitseinkommen - unpfändbare Bezüge - Weihnachtsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04
    Jedoch hat die Kammer mit Beschluss vom 18.05.2001 - 5 T 468/00 - für "Altfälle" entschieden, dass die sofortige Beschwerde analog § 793 ZPO zulässig ist (a.A. OLG Köln ZinsO 2000, 499, das nur die Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG für zulässig hält).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04
    Dies ergibt sich zwar nicht aus einer unmittelbaren Anwendung der §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO (vgl. zum Rechtsmittelzug für ab dem 01.12.2001 eröffnete Insolvenzverfahren BGH, Beschluss vom 05.02.2004 - IX ZB 97/03, ZIP 2004, 732), da die Neufassung des § 36 InsO, also vorliegend § 36 Abs. 4 InsO, auf Verfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet worden sind, keine Anwendung findet (Art. 103 a EGInsO).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    a) Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der herrschenden Meinung im Schrifttum sind von dem Gesamtbruttoeinkommen des Arbeitnehmers zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Bezüge mit dem Bruttobetrag und anschließend die auf das Gesamtbruttoeinkommen (dh. einschließlich der unpfändbaren Bezüge) zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen (sog. Bruttomethode, vgl. LAG Berlin 14. Januar 2000 - 19 Sa 2154/99 - zu II 1 der Gründe; LAG München 30. Mai 2007 - 7 Sa 1089/06 - zu B I 1 der Gründe; LG Mönchengladbach 1. Februar 2005 - 5 T 631/04 - zu II 2 der Gründe; VG Düsseldorf 15. Juni 2012 - 26 K 5884/11 -; Henze Rpfleger 1980, 456; MüKoZPO/Smid 4. Aufl. § 850e Rn. 2, 4; Musielak/Becker ZPO 10. Aufl. § 850e Rn. 2 f.; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850e Rn. 7; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 850e Rn. 1a f.; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 984, 986a, 999b, 1133 ff.; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 2; PG/Ahrens ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 3, 5; Bengelsdorf Lohnpfändungsrecht 2. Aufl. S. 79; Hk-ZV/Meller-Hannich 2. Aufl. § 850e ZPO Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 33. Aufl. § 850e Rn. 2) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 4 S 58.07

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Er bezieht sich mit der von ihm zum Beleg seiner Ansicht benannten Kommentarstelle (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 999 ff.) auf das in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet vertretene sog. Bruttoprinzip, wonach gemäß § 850e Nr. 1 ZPO zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogenen Bezüge in Höhe des Bruttobetrages in Abzug zu bringen sind, dem Schuldner also ungekürzt verbleiben, und die auf diesen Betrag entfallenden Abgaben (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) von dem übrigen (der Pfändung unterliegenden) Einkommen zu decken sind (vgl. etwa Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 850a Rn. 11; LAG Berlin, Urteil vom 14. Januar 2000 - 19 Sa 2154/99 - juris Rn. 22; LG Mönchengladbach, Urteil vom 1. Februar 2005 - 5 T 631/04 - juris Rn. 15, jeweils m. w. Nachw.; anders wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 850a Rn. 12; s. auch Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 850a Rn. 1; für das sog. Nettoprinzip etwa ArbG Aachen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 4 Ca 4544/05 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen die Darstellung mit Rechenbeispielen bei Napierala, RPfleger 1992, 49 ff., der eine noch andere Berechnungsvariante vorschlägt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht