Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 28.04.2004

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 25.01.2005 - 5 T 79/04   

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https://dejure.org/2005,57446
LG Darmstadt, 25.01.2005 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2005,57446)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25.01.2005 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2005,57446)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2005,57446)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05

    Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife

    Die Kammer hat nach Anhörung der Kostenschuldner und erneuter Anhörung der Dienstaufsichtsbehörde mit Beschluss vom 25.01.2005 (Az. 5 T 79/04) die Kostenrechnung vom 11.05.2001 abgeändert und für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Umschreibungsreife dem Kostengläubiger nur eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO nach einem Wert von 30 % des Kaufpreises zugebilligt.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 28.04.2004 - 5 T 79/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23377
LG Aachen, 28.04.2004 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2004,23377)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2004,23377)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 5 T 79/04 (https://dejure.org/2004,23377)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Aachen, 28.07.2014 - 105 C 117/14

    Erstattung der überhöhten Sachverständigenkosten hinsichtlich

    Der Streit über die richtige Berechnung des Gutachterhonorars ist deshalb nicht im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Gutachter, sondern im Verhältnis Schädiger/Versicherung und Gutachter auszutragen (LG Aachen, Beschluss vom 28.04.04, 5 T 79/04).
  • AG Aachen, 15.09.2014 - 117 C 164/14
    Der Streit über die richtige Berechnung des Gutachterhonorars ist nämlich nicht im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Gutachter, sondern im Verhältnis Schädiger/Versicherung und Gutachter auszutragen (LG Aachen, Urteil vom 03.05.2013, 6 S 171/12, und Beschluss vom 28.04.04, 5 T 79/04).
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