Rechtsprechung
LG Darmstadt, 25.01.2005 - 5 T 79/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 25.01.2005 - 5 T 79/04
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05
Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife
Die Kammer hat nach Anhörung der Kostenschuldner und erneuter Anhörung der Dienstaufsichtsbehörde mit Beschluss vom 25.01.2005 (Az. 5 T 79/04) die Kostenrechnung vom 11.05.2001 abgeändert und für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Umschreibungsreife dem Kostengläubiger nur eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO nach einem Wert von 30 % des Kaufpreises zugebilligt.
Rechtsprechung
LG Aachen, 28.04.2004 - 5 T 79/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 23.03.2004 - 82 C 484/03
- LG Aachen, 28.04.2004 - 5 T 79/04
Wird zitiert von ... (2)
- AG Aachen, 28.07.2014 - 105 C 117/14
Erstattung der überhöhten Sachverständigenkosten hinsichtlich …
Der Streit über die richtige Berechnung des Gutachterhonorars ist deshalb nicht im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Gutachter, sondern im Verhältnis Schädiger/Versicherung und Gutachter auszutragen (LG Aachen, Beschluss vom 28.04.04, 5 T 79/04). - AG Aachen, 15.09.2014 - 117 C 164/14 Der Streit über die richtige Berechnung des Gutachterhonorars ist nämlich nicht im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Gutachter, sondern im Verhältnis Schädiger/Versicherung und Gutachter auszutragen (LG Aachen, Urteil vom 03.05.2013, 6 S 171/12, und Beschluss vom 28.04.04, 5 T 79/04).