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   VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96   

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https://dejure.org/1996,10727
VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96 (https://dejure.org/1996,10727)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.09.1996 - 5 TG 2165/96 (https://dejure.org/1996,10727)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 (https://dejure.org/1996,10727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Straßenbaubeitrag: Umbau oder Ausbau einer Straße nur in einem abgrenzbaren Abschnitt - Feststellung der Beitragspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 04.03.1986 - 5 TH 160/85

    Straßenbaubeitrag bei Umbau oder Ausbau einer Teilstrecke

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96
    Solche Arbeiten werden vielmehr stets auf die Strecke der Straße beschränkt werden, auf der nach dem Ermessen der Gemeinde ein Bedürfnis nach ihnen besteht (vgl. Urteil des Senats vom 3. Dezember 1980 - V OE 60/77 -, HSGZ 1981, 312, und Beschluß vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, GemHH 1987, 20; dazu ausführlich auch: Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1996, § 8 Rdnr. 96).

    Deckt sich der aus- oder umgebaute Straßenteil räumlich nicht mit einem abrechnungsfähigen Abschnitt, muß auf die nächstgrößere - den ausgebauten Teil umfassende - Abrechnungseinheit zurückgegriffen werden, was sowohl ein einzelner Abschnitt, eine Mehrheit von Abschnitten oder auch die gesamte Straße sein kann (vgl. Beschluß vom 4. März 1986, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 5 TG 3657/04

    Straßenbeitrag; Zwischenweg; Verzweigung; Abrechnung von Abschnitten

    Gehe man nämlich von einer einzigen Erschließungsanlage aus, die den Hauptstraßenzug und die Innenwege als dessen unselbständige Verzweigungen umfasse, so stelle der Hauptstraßenzug einen Abschnitt dar, der sich bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30.09.1996 - 5 TG 2165/96 - HSGZ 1997, 249 = GemHH 1998, 167) gesondert abrechnen lasse.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2010 - 3 K 201/05

    Straßenrecht: Erschließungsbeitragsrechtlicher Anlagenbegriff

    Der hiernach grundsätzlich beitragsfähige Aufwand, der beim Ausbau der Teilstrecke im Jahre 2002 angefallen ist, ist auf alle an die ... anliegenden Grundstücke umzulegen, und zwar auch auf diejenigen Grundstücke, die - wie hier das Grundstück des Klägers - nicht an den Teil der Straße angrenzen, wo die Beleuchtung ausgebaut wurde (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009, a. a. O.; OVG Schleswig, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 -, a. a. O., Rdnr. 32; BayVGH, Urteil vom 22. April 2010 - 6 B 08.1483 - a. a. O., Rdnr. 16; a. A.: HessVGH, Beschluss vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 - zitiert nach juris, Rdnr. 5).
  • VG Halle, 21.08.2001 - 2 B 31/01
    Im Straßenausbaubeitragsrecht müssen sich - im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht - beitragsfähige Maßnahmen nicht als Regelfall auf die ganze Länge einer Straße oder eines abrechnungsfähigen Abschnitts beziehen; solche Arbeiten können sich auch auf die Strecke einer Straße beschränken, auf der nach dem Ermessen der Gemeinde ein Bedürfnis nach ihnen besteht (Hess. VGH, Beschl. v. 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 - HGZ 1997, 249).

    Deckt sich in einem solchen Fall der aus- oder umgebaute Straßenteil räumlich nicht mit einem abrechnungsfähigen Abschnitt, muss auf die nächstgrößere, den ausgebauten Teil umfassende Abrechnungseinheit - hier die gesamte Straße - zurückgegriffen werden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30. September 1996, aaO).

  • VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96

    Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen -

    Vergleichbar ist dies im Straßenbeitragsrecht mit dem Um- und Ausbau nur einer Teilstrecke der Gesamtstraße (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20, und vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, ZKF 1997, 37).
  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2004 - 12 G 3863/04

    Abrechnungsabschnitt; Erneuerung; Ringstraße; Stichstraße; Straßenbeitrag

    Hierzu hat der Hess. VGH in seinem von dem Antragstellerbevollmächtigten zitierten Beschluss vom 30.09.1996 (Az.: 5 TG 2165/96) ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 29.03.2016 - 5 A 62/15

    Zulassung der Berufung, Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung, Bauprogramm,

    Die Frage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. z. B. OVG Schl.-H., Urt. v. 24. März 2010 - 2 LB 23/09 -, juris Rn. 41; BayVGH, Beschl. v. 15. April 2015 - 6 ZB 14.2843 -, juris Rn. 10; einerseits sowie HessVGH, Beschl. v. 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, juris Rn. 4 ff. und OVG M.-V., Beschl. v. 15. September 1998, NVwZ-RR 1999, 397 f. andererseits).
  • VGH Hessen, 16.04.1998 - 5 UZ 3207/97

    Bindungswirkung der Abrechnung einer Umbaumaßnahme und Ausbaumaßnahme einer

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung des Urteils von dem Beschluß des Senats vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 - (HSGZ 1997, 249 ff.) liegen ebenfalls nicht vor.
  • VG Kassel, 10.10.2000 - 6 E 1038/98
    Dabei bestimme die räumliche Reichweite den beitragspflichtigen Personenkreis (HessVGH, Beschluß vom 30.9.1996 - 5 TG 2165/96 - , HSGZ 1998, 250).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2022 - 1 L 1937/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Heranziehung zu

    Bezieht sich eine Um- oder Ausbaumaßnahme bei einer Straße nur auf einen als Abschnitt abgrenzbaren Teil der gesamten Erschließungsanlage, bestimmt sich der beitragspflichtige Personenkreis nach den durch diesen Abschnitt erschlossenen Grundstücken (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, juris).
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