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   VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96   

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VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 (https://dejure.org/1996,3378)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 (https://dejure.org/1996,3378)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 (https://dejure.org/1996,3378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO
    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung für einen Zeitabschnitt; Trennung bzw Verbindung technisch selbständiger Einrichtungen in rechtlicher Hinsicht - organisatorisches Ermessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 155 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 137
  • DVBl 1997, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 11.04.1995 - 5 TH 397/93

    Anschlußbeitragssatzung: Beitragsbemessung für Außenbereichsgrundstück bei

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96
    Die darin liegende Verweisung auf Geschoßflächenzahlen, die für den Innenbereich festgelegt sind, verstößt ebenfalls gegen das Gebot vorteilsgerechter Beitragsbemessung und ist darüber hinaus nicht praktikabel (vgl. Senatsbeschluß vom 11.4.1995 - 5 TH 397/93 - HSGZ 1995, 407 = GemHH 1996, 194, und vom 13.6.1995 - 5 TH 1506/92 - HSGZ 1995, 408 = GemHH 1996, 167).

    Diese Regelung knüpft an die Ausführungen des Senats zur Ungeeignetheit der im früheren Satzungsrecht enthaltenen Verweisungsregelung (vgl. Beschluß vom 11.4.1995, a.a.O.) an und ermöglicht die durch § 11 Abs. 5 Satz 1 KAG vorgeschriebene vorteilsgerechte Beitragsbemessung.

  • VGH Hessen, 12.01.1993 - 5 TH 2713/91

    Abwasserbeitragspflicht des im Flurbereinigungsverfahren vorläufig eingewiesenen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96
    Die ursprüngliche Regelung, daß bei solchen Grundstücken einheitlich eine Geschoßflächenzahl von 0, 2 zugrundezulegen sei (§ 3 Abs. 2 AbwBGS in der Fassung von 1990), ermöglichte weder innerhalb der Fallgruppen angeschlossener Außenbereichsgrundstücke noch auch in deren Verhältnis zu baulich nutzbaren Innenbereichsgrundstücken eine vorteilsgerecht differenzierende Beitragsbemessung; sie verstieß damit gegen § 11 Abs. 5 Satz 1 KAG (vgl. Senatsbeschluß vom 10.3.1992 - 5 TH 2617/91 - sowie Senatsbeschluß vom 12.1.1993 - 5 TH 2713/91 - NVwZ-RR 1993, 380 = HSGZ 1993, 167 = GemHH 1993, 256).
  • VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92

    Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96
    Die darin liegende Verweisung auf Geschoßflächenzahlen, die für den Innenbereich festgelegt sind, verstößt ebenfalls gegen das Gebot vorteilsgerechter Beitragsbemessung und ist darüber hinaus nicht praktikabel (vgl. Senatsbeschluß vom 11.4.1995 - 5 TH 397/93 - HSGZ 1995, 407 = GemHH 1996, 194, und vom 13.6.1995 - 5 TH 1506/92 - HSGZ 1995, 408 = GemHH 1996, 167).
  • VGH Hessen, 10.03.1982 - V OE 89/79
    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96
    Die Gemeinde ist - entgegen der Auffassung, die der Senat früher zum Anschlußbeitragsrecht vertreten hat (vgl. Urteil vom 4.10.1979 - V OE 2/77 - HSGZ 1980, 438; kritisch zu dieser Rechtsprechung: Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 827 ff.) - nicht gezwungen, technisch selbständige Systeme auch rechtlich als selbständige Einrichtungen zu behandeln; sie kann dies aber - in pflichtgemäßer Ermessensausübung - jedenfalls dann tun, wenn es für eine solche Trennung sachgerechte Gründe gibt (in diesem Sinne zum Einrichtungsbegriff bei der Erhebung von Benutzungsgebühren: Senatsurteil vom 10.3.1982 - V OE 89/79 - HSGZ 1982, 261).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    2000, S. 2024, 2036; zum Organisationsermessen bei der Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung auch OVG NW, Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 384/93 - NVwZ-RR 1997, 652; HessVGH, Beschluss vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 - NVwZ-RR 1998, 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 - KStZ 1992, 157; BayVGH, Urteil vom 18.02.1998 - 23 B 97.2810 - BayVBl. 1998, 339; Dahmen in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 218 zu § 4 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Ob im vorliegenden Fall der Antragsgegner das ihm bei der Bestimmung der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zustehende Organisationsermessen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 3. Juli1978 - 7 B 118-124.78 - in Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40; HessVGH, Beschluß v. 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 - in NVwZ-RR 1998, 137; Wuttig, a.a.O., Teil IV, Abschn. 9) überschritten hat, kann nur nach eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung abschließend geklärt werden und bleibt daher allein einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    2000, S. 2024, 2036; zum Organisationsermessen bei der Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung auch OVG NW , Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 384/93 - NVwZ-RR 1997, 652; HessVGH, Beschluss vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 - NVwZ-RR 1998, 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.1989 - 9 L 3/89 - NVwZ-RR 1990, 507; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 - KStZ 1992, 157; BayVGH, Urteil vom 18.02.1998 - 23 B 97.2810 - BayVBl. 1998, 339; Dahmen in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 218 zu § 4 m. w. N.).".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Dass eine Verkehrsanlage voraussichtlich bis zum Entstehen der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht gewidmet sein wird, reicht für eine Vorausleistungs- bzw. Vorauszahlungserhebung wiederkehrender Beiträge nicht aus (vgl. auch HessVGH, 5 TG 2230/96, NVwZ-RR 1998, 137, juris).
  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 5 UE 1734/02

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag; Einschränkungen

    Für die gerichtliche Überprüfung kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, HSGZ 1997, 290 = NVwZ-RR 1998, 127, vom 30. Juli 1996 - 5 TG 2261/96 -, und vom 27. Juli 2001 - 5 UZ 1450/01 -).
  • VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96

    Kommunalabgaben: Teilerneuerung bei leitungsgebundenen Einrichtungen -

    Angesichts der Tatsache, daß die Antragsgegnerin nach der Darstellung vom 15. Dezember 1997 mit der Erhebung von Vorausleistungen auch für das zweite Erneuerungs-  und Erweiterungsvorhaben schon begonnen hat, sei aber vorsorglich darauf hingewiesen, daß bereits die Erhebung von Vorausleistungen eine auf die jeweilige Maßnahme beziehbare gültige Beitragssatzregelung voraussetzt (Senatsbeschluß vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 - HSGZ 1997, 290).
  • VGH Hessen, 21.10.2003 - 5 TG 1265/03

    Globalberechnung auch bei Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation

    Tritt eine gültige Beitragssatzung erst nach Erlass des Vorausleistungsbescheides in Kraft, kann dieser Bescheid dadurch rechtmäßig (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, HSGZ 1997, 290) oder auch rechtswidrig werden.
  • VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96

    Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen -

    An der zum Anschlußbeitragsrecht früher von ihm vertretenen Auffassung, wonach die Gemeinde in diesem Bereich gezwungen sei, technisch selbständige Systeme auch rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1979 - V OE 2/77 -, HSGZ 1980, 438; kritisch Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1997, § 8 Rdnr. 827 ff.), hat der Senat später nicht festgehalten (Beschluß vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, ZKF 1997, 63 = DVBl. 1997, 509, jeweils nur Leitsatz; ebenso: OVG Greifswald, Urteil vom 15. März 1995 - 4 K 22/94 -, ZKF 1995, 230 = DVBl. 1995, 1146, jeweils nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 16.11.1999 - 5 TG 1972/99

    Verbesserung eines Einrichtungsteils als Verbesserung der Gesamteinrichtung

    Sie kann sich vielmehr im Rahmen ihres organisatorischen Ermessens auch für die Bildung mehrerer Einrichtungen, denen dann entsprechend kleinere Abrechnungsgebiete zugeordnet sind, entscheiden (dazu: Senatsbeschluss vom 12.11.1996 -- 5 TG 2230/96 -- HSGZ 1997, 290 = NVwZ-RR 1998, 137 = GemHH 1998, 278, sowie Senatsbeschluss vom 15.05.1997, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
    Die Frage, welche Bestandteile einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung im Einzelnen zuzuordnen sind, etwa ob der Antragsgegner zu 2. im vorliegenden Fall das ihm bei der Bestimmung der öffentlichen Einrichtung für die Abwasserbeseitigung zustehende Organisationsermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.07.1978 - 7 B 118-124.78 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 40; HessVGH, Beschluss vom 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 -NVwZ-RR 1998, 137; Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung, Stand: März 2001, § 8 Rdnr. 1441; Wuttig/Hürholz/Peters, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV, Abschn. 9 Nr. 2) überschritten hat, kann nur nach eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung abschließend geklärt werden und bleibt daher allein einem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. den Beschluss des Senats vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 14.07.1998 - 6 E 863/97
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