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   VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04   

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https://dejure.org/2004,7363
VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04 (https://dejure.org/2004,7363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.11.2004 - 5 TG 2850/04 (https://dejure.org/2004,7363)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. November 2004 - 5 TG 2850/04 (https://dejure.org/2004,7363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; Eigentümeridentität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines so genannten Hinterliegergrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen; Bestehen einer Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße für ein Grundstück; Voraussetzungen eines beitragsrelevanten Vorteils; Beitragsrechtliche ...

  • Judicialis

    HessKAG § 11; ; StrBS der Stadt Bad Hersfeld vom 25.02.2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge - Ausbau, Eckgrundstücksermäßigung, Eigentümeridentität, Hinterliegergrundstück, Inanspruchnahmemöglichkeit, Straßenbeitrag, Vorteil, Zugang, einheitliche Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinterliegergrundstück zu Straßenausbaubeiträgen verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94

    Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04
    Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist dann regelmäßig schon aufgrund der Eigentümeridentität unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 -, ZKF 1996, 253 = GemHH 1998, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. 2001, 18).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04
    Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist dann regelmäßig schon aufgrund der Eigentümeridentität unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 -, ZKF 1996, 253 = GemHH 1998, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. 2001, 18).
  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

    Stehen das vordere - unmittelbar an die Straße angrenzende - und das dahinterliegende Grundstück im Eigentum desselben Eigentümers (Fall der "Eigentümeridentität"), so ist regelmäßig schon deswegen und damit unabhängig vom Vorliegen einer beide Grundstücke erfassenden einheitlichen Nutzung der die vorteilhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme eröffnende Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus gewährleistet (so OVG Lüneburg, B. v. 13.06.2000 - 9 N 1349/00 - NdsVBl. 2001, 18; sinngemäß ebenso Senatsbeschluss vom 09.11.2004 - 5 TG 2850/04 - NVwZ-RR 2005, 355 = HSGZ 2005, 111).

    Die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs für das im Hintergelände der um- und ausgebauten Straße gelegene Grundstück kann im Einzelfall wegen weitgehender Überbauung des unmittelbar angrenzenden - vorderen - Grundstücks ausgeschlossen sein (dazu: Senatsbeschluss vom 09.11.2004, a.a.O., in dem vorangegangenen Eilverfahren der Kläger, sowie OVG Lüneburg, B. v. 13.06.2000, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Die Beiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet (§ 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG; vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 9. November 2004 - 5 TG 2850/04 -, Juris Rn. 5 und - 5 TG 2864/04 -, Juris Rn. 4 ).

    Ein Sondervorteil im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG ergibt sich daher auch bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 9. November 2004 - 5 TG 2850/04 , Juris Rn. 5 und - 5 TG 2864/04 -, Juris Rn. 4 ; Senatsurteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, Juris Rn. 22 ; für eine Beitragspflicht wohl auch: Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteile vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 - und vom 5. Dezember 2012 - 9 A 94/10 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 6 A 10568/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 5. November 2014 - 2 L 220/13 - und - 1 L 81/13 - Sächsisches OVG, Urteil vom 14. März 2018 - 5 A 184/15 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 9 LA 37/18 -, jeweils zitiert nach Juris).

  • VGH Hessen, 06.05.2008 - 5 A 454/08

    Zur Zulässigkeit der Überbürdung des durch die Eckgrundstücksvergünstigung

    Was die Zulässigkeit der Überbürdung des durch die Eckgrundstücksvergünstigung verursachten Beitragsausfalls auf die einfach erschlossenen "Mittelgrundstücke" angeht, so verweist das Verwaltungsgericht zu Recht auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 09.11.2004 - 5 TG 2850/04 -, HSGZ 2005, 111).
  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Dann spricht nichts dagegen, den gesamten beitragsfähigen Aufwand auf die - insofern verminderte - beitragspflichtige Fläche umzulegen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 9. November 2004 - 5 TG 2850/04 -, juris Rn. 4; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 481).
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