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   VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00   

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VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00 (https://dejure.org/2000,3200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.10.2000 - 5 TG 2895/00 (https://dejure.org/2000,3200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 5 TG 2895/00 (https://dejure.org/2000,3200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Deckungsgleichheit von Abrechnungsgebiet und Einrichtungsgebiet bei leitungsgebundenen Einrichtungen

  • Judicialis

    KAG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 11
    Abwasserbeitrag, Anschlußbeitrag, Kläranlagenbeitrag, Abrechnungsgebiet, Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zur Vorausleistungen auf künftigen Abwasserbeitrag ; Beitragserhebung für leitungsgebundene Einrichtungen; Prinzip der Globalberechnung; Wechsel des Abrechnungsgebiets; Rechtfertigung einer "ortsteilbezogenen" Abrechnung ; Konstruktion der abschnittsweisen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 39
  • NVwZ-RR 2001, 265
  • DVBl 2001, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 5 TH 1938/86

    Abwasserbeitragsrecht: Abrechnungsfähigkeit der Erneuerung eines Ortsteilnetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00
    Die im Beschluss vom 16. November 1999 noch offen gelassene Frage, ob entsprechend der bisherigen einschlägigen Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 31.07.1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und 5 TH 1939/86, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516 - sowie Beschluss vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -, NVwZ-RR 1999, 202) die Konstruktion der abschnittsweisen Abrechnung eine auf das Gebiet der betroffenen Einzelanlage beschränkte Abrechnung von Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen und damit unter besonderen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Grundsatz der auf das Gesamtgebiet der Einrichtung zu beziehenden Abrechnung zulässt, ist zu verneinen.
  • VGH Hessen, 16.11.1999 - 5 TG 1972/99

    Verbesserung eines Einrichtungsteils als Verbesserung der Gesamteinrichtung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00
    Bezogen auf den Fall der beitragsfähigen Verbesserung eines einzelnen Ortsteilsystems einer ortsteilübergreifenden Wasserversorgungseinrichtung durch den Neubau eines Hochbehälters hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 1999 (5 TG 1972/99, HSGZ 2000, 151 = ZKF 2000, 206) die Geltung dieses Grundsatzes wie folgt begründet: .
  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 5 TH 1939/86

    Kanalisationsbeitrag für die Erneuerung eines Ortsteilnetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00
    Die im Beschluss vom 16. November 1999 noch offen gelassene Frage, ob entsprechend der bisherigen einschlägigen Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 31.07.1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und 5 TH 1939/86, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516 - sowie Beschluss vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -, NVwZ-RR 1999, 202) die Konstruktion der abschnittsweisen Abrechnung eine auf das Gebiet der betroffenen Einzelanlage beschränkte Abrechnung von Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen und damit unter besonderen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Grundsatz der auf das Gesamtgebiet der Einrichtung zu beziehenden Abrechnung zulässt, ist zu verneinen.
  • VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96

    Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00
    Die im Beschluss vom 16. November 1999 noch offen gelassene Frage, ob entsprechend der bisherigen einschlägigen Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 31.07.1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und 5 TH 1939/86, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516 - sowie Beschluss vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -, NVwZ-RR 1999, 202) die Konstruktion der abschnittsweisen Abrechnung eine auf das Gebiet der betroffenen Einzelanlage beschränkte Abrechnung von Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen und damit unter besonderen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Grundsatz der auf das Gesamtgebiet der Einrichtung zu beziehenden Abrechnung zulässt, ist zu verneinen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2000 - 2 M 53/99

    Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00
    Bezogen auf den Fall der beitragsfähigen Verbesserung eines einzelnen Ortsteilsystems einer ortsteilübergreifenden Wasserversorgungseinrichtung durch den Neubau eines Hochbehälters hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 1999 (5 TG 1972/99, HSGZ 2000, 151 = ZKF 2000, 206) die Geltung dieses Grundsatzes wie folgt begründet: .
  • VGH Hessen, 12.04.2005 - 5 TG 116/05

    Kläranlage; Wechsel von der Gebührenfinanzierung zur Beitragsfinanzierung

    Dies gilt auch für Erneuerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die sich allein auf eine technisch selbständige Anlage beziehen, etwa auf ein Ortsteilnetz (vgl. z. B. Beschlüsse des Senats vom 16. November 1999 - 5 TG 1972/99 -, HSGZ 2000, 151 = NVwZ-RR 2000, 713, und vom 5. Oktober 2000 - 5 TG 2895/00 -, HSGZ 2001, 38 = NVwZ-RR 2001, 265; Driehaus (Hrsg.), a. a. O., § 8 Rdnr. 841 f.).
  • VGH Hessen, 21.10.2003 - 5 TG 1265/03

    Globalberechnung auch bei Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation

    Ein Wechsel des Abrechnungsgebietes - etwa auf das Gebiet einer einzelnen (Ortsteil-)Anlage der Gesamteinrichtung - bei späteren Erweiterung- oder Erneuerungsmaßnahmen oder gar innerhalb des Schaffensvorgangs ist nicht - auch nicht als abschnittsweise Abrechnung - zulässig (ständige neuere Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. November 1999 - 5 TG 1972/99 -, ESVGH 50, 121 = HSGZ 2000, 206 = NVwZ-RR 2000, 713; vom 5. Oktober 2000 - 5 TG 2895/00 -, ESVGH 51, 39 = HSGZ 2001, 38 = NVwZ-RR 2001, 265; und vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 496).
  • VG Gießen, 28.04.2009 - 2 K 921/08

    Erhebung einer Vorausleistung für die Schaffung einer Entwässerungseinrichtung

    Demgegenüber bewirkt die Differenzierung nach Anliegergruppen mit der Festsetzung unterschiedlich hoher Beitragssätze und damit einer unterschiedlichen Belastung der Anlieger die materielle Rechtswidrigkeit der Beitragssätze, die unabhängig von der Frage, ob der Beitragssatz gemäß § 10 Absatz 2 a) EWS "im Ergebnis nicht überhöht ist" zur Ungültigkeit der Beitragssatzregelung führt (vgl. HessVGH, B. vom 05.10.2000 - 5 TG 2895/00, NVwZ-RR 2001, 265-267 und für den umgekehrten Fall einer unterbliebenen Differenzierung: Lohmann, HSGZ 1998, 126; HessVGH ).
  • VG Magdeburg, 09.10.2013 - 9 A 53/12

    Kostenerstattungsrecht bei Veränderung und Erneuerung eines

    Diese Zielsetzung gebietet es, die Anschlüsse nicht erst bei Eintritt eines Schadens zu erneuern, sondern bereits dann, wenn deren Zustand in absehbarer Zeit nach den Regeln der Technik Störungen erwarten lässt (vgl. zur Ortsentwässerung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2000 - 5 TG 2895/00 - juris).
  • VG Kassel, 22.03.2001 - 6 G 2574/00
    Denn dieser Aufwand fällt nicht nur den im fraglichen Zeitraum bereits angeschlossenen Grundstückseigentümern zur Last, an ihm sind ebenso die künftigen Neuanlieger zu beteiligen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 05.10.2000 - 5 TG 2895/00 -).
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