Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.11.1994 - 5 TH 3004/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68 Abs 1 S 2 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 6 VwGO
    Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides - vorherige Antragstellung bei der Behörde - keine Nachholung im gerichtlichen Verfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 235
  • DÖV 1995, 519



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11  

    Aussetzung der Vollziehung Beitragsbescheid; Aussetzungsantrag bei der Behörde;

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).

  • VG Gießen, 08.10.2007 - 3 G 2143/07  

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    14 a. Hierbei handelt es sich um eine Zugangsvoraussetzung, die bereits im Zeitpunkt des Rechtshängigwerdens des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens vorliegen muss und während des laufenden gerichtlichen Verfahrens nicht nachgeholt werden kann (Vgl. z.B. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 80, Rn. 185; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80, Rn. 40; Hess. VGH, Beschl. v. 8.11.1994, 5 TH 3004/94, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 2.12.1999, 7 CS 99.2013, BayVBl. 2000, 724 ff, juris, Rn. 19; VG Köln, Beschl v. 16.4.2004, 6 L 542/04, juris, Rn. 7).
  • VG Gelsenkirchen, 08.07.2008 - 7 L 606/08  

    Abgaben, öffentlich, Aussetzung, Antrag, Nachholung, Zulässigkeit

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).
  • VG Weimar, 14.08.1998 - 3 E 1773/97  

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Wasser- und

    Die Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung innerhalb angemessener Frist ist Zugangsvoraussetzung des vorläufigen Rechtsschutzantrages, die im Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht gegeben sein muß, und nicht eine Sachurteilsvoraussetzung im herkömmlichen Sinne, die sich noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens verwirklichen kann (Hess VGH, Beschluß vom 08. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519; Bayerischer VGH, Beschluß vom 06. Oktober 1992 - 23 CS 92.2203 -, BayVBl 1992, 148).
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