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   VGH Hessen, 30.01.2007 - 5 TP 2876/06   

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https://dejure.org/2007,10066
VGH Hessen, 30.01.2007 - 5 TP 2876/06 (https://dejure.org/2007,10066)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 TP 2876/06 (https://dejure.org/2007,10066)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 TP 2876/06 (https://dejure.org/2007,10066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 Abs 3 BrandSchG HE, § 61 Abs 5 BrandSchG HE
    Kostenerstattung bei der Rettung von Menschen aus Lebensgefahr durch Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfreistellung bei einer Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr; Vorliegen einer Befreiung einer schwer verletzten Person aus einem verunfallten Kfz mit der "Rettungsschere"; Kostenerstattungspflicht für weitere Maßnahmen desselben Feuerwehreinsatzes

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HBKG § 61 Abs. 3; ; HBKG § 61 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBKG § 61 Abs. 3; HBKG § 61 Abs. 5
    Benutzungsgebührenrecht: Feuerwehreinsatz mit Rettungsschere, Feuerwehrgebühren, Kostenerstattungsfreiheit bei Lebensrettung, Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 708
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 06.11.2003 - 5 UZ 2590/03

    Rettungshandlung; Gebührenbefreiung; Kostenerstattung; Gebührenordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2007 - 5 TP 2876/06
    Es ist richtig, dass bei der gebotenen engen Auslegung des § 61 Abs. 5 HBKG nur die unmittelbare Rettung von Menschen aus akut bestehender Lebensgefahr gebührenfrei bleibt (so Senatsbeschluss vom 6. November 2003 - 5 UZ 2590/03 -, HSGZ 2004, 41).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    Wann eine derartige Sachlage vorliegt, ist stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.1.2007 - 5 TP 2876/06 -, juris, Rn. 2).

    e) Allerdings ist es grundsätzlich möglich, die Kosten eines Einsatzes, der entweder zeitgleich oder im Anschluss an die Lebensrettung noch "andere Hilfeleistungen" i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NBrandSchG umfasst, anteilig geltend zu machen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.1.2007 - 5 TP 2876/06 -, juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 34 f; VG Lüneburg, Urt. v. 9.8.2013 - 6 A 78/12 -, juris, Rn. 26 f; VG Oldenburg, Urt. v. 16.2.2011 - 11 A 1119/10 -, juris, Rn. 17 ff.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 6.9.2010 - 11 LA 375/09 - n.v.; Freese, in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a.a.O., § 5, Rn. 1176; Scholz/Runge, a.a.O., § 29, S. 331).

  • VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14

    Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr

    Weitere Folgemaßnahmen, die nicht mehr der unmittelbaren Rettungshandlung zuzurechnen sind, unterfallen keinem Kostenausschluss nach § 61 Abs. 6 HBKG (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, - 5 TP 2876/06 -, veröffentlicht in juris; VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, - 6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris ).
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