Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5952
LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09 (https://dejure.org/2009,5952)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 5 Ta 10/09 (https://dejure.org/2009,5952)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 (https://dejure.org/2009,5952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage nach § 8 Abs. 4 TzBfG - Streitwert

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert bei Streit um Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07

    Streitwert bei Teilzeitverlangen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09
    Er stützte sich insoweit auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - (JurBüro 2008, 250, auch abrufbar unter lag.bw\ta\3ta25907).

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.

    Es führt ansonsten im Ergebnis zu dem vom Bundesverfassungsgericht (23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe) bemängelten Zustand, dass ein gesetzgeberisches Anliegen, das in konkreten Regelungen seinen Niederschlag gefunden hat, zum Nachteil der Rechtsanwälte über diese bereits zu duldenden Einschränkungen des gesetzlichen Vergütungsanspruchs hinaus, noch weitere Einschränkungen hinzufügt (LAG Baden-Württemberg 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250, zu II 2 der Gründe).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09
    Da sich die Streitwertbestimmung, die in erster Linie für die Gerichtsgebühren maßgeblich ist, über § 32 RVG auch auf die Höhe des Gebührenanspruchs des Rechtsanwalts auswirkt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf zu achten, dass die vom Gesetzgeber bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Streitwerts nicht durch die Gerichte zum Nachteil der beruflichen Interessen der Anwaltschaft (Art. 12 Abs. 1 GG) weiter eingeschränkt wird (vgl. BVerfG 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe).

    Es führt ansonsten im Ergebnis zu dem vom Bundesverfassungsgericht (23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe) bemängelten Zustand, dass ein gesetzgeberisches Anliegen, das in konkreten Regelungen seinen Niederschlag gefunden hat, zum Nachteil der Rechtsanwälte über diese bereits zu duldenden Einschränkungen des gesetzlichen Vergütungsanspruchs hinaus, noch weitere Einschränkungen hinzufügt (LAG Baden-Württemberg 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250, zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 16.01.1991 - XII ZR 244/90

    Streitwert:

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09
    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vergleiche BGH 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90 - FamRZ 1991, 547).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2002 - 3 Ta 5/02

    Streitwert - § 8 TzBfG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09
    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der bislang für Streitwertbeschwerden zuständigen 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts eine vermögensrechtliche Streitigkeit (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250) und entsprechend zu bewerten.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 5 Ta 123/09

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf vertragsgemäße Beschäftigung

    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vgl. BGH 16. Januar 1991 -XII ZR 244/90 - FamRZ 1991, 547; LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 -, zu II 1 a der Gründe unter Bezugnahme auf Entscheidungen der früheren Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts).

    aa) Die für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht bei Streitigkeiten über die Beschäftigung davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (grundlegend LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - zitiert nach juris, zu II 1 b der Gründe; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 -, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der

    Das Landesarbeitsgericht hat mit Verfügung vom 4. Mai 2010 die Beteiligten auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533 hingewiesen und Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20. Mai 2010 gegeben.

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).

    Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden.

    Dies hat die Beschwerdekammer ebenfalls bereits mit ausführlicher Begründung entschieden (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1b bb der Gründe).

    Die Benennung dieses Betrags beruht vielmehr auf der Rechtsprechung der vormals für Streitwertbeschwerden zuständigen Beschwerdekammer, die jedoch bereits mit dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 24. Juni 2009 (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533) aufgegeben wurde.

  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10

    Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit

    Das Teilzeitverlangen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts als vermögensrechtliche Streitigkeit angesehen worden (statt vieler LAG Baden-Württemberg 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA-RR 2002, 325; 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250; 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1 a der Gründe).

    Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden.

    Dies hat die Beschwerdekammer ebenfalls bereits mit ausführlicher Begründung entschieden (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533, zu II 1b bb der Gründe).

    Die Benennung dieses Betrags beruht vielmehr auf der Rechtsprechung der vormals für Streitwertbeschwerden zuständigen Beschwerdekammer etwa LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2007 - 3 Ta 77/07 -), die jedoch bereits mit dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 24. Juni 2009 (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533) aufgegeben wurde.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 87/09

    Streitwertfestsetzung - Unwirksamkeit der Versetzung

    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vgl. BGH 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90 - FamRZ 1991, 547; LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 -, zu II 1 a der Gründe unter Bezugnahme auf Entscheidungen der früheren Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts).

    aa) Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht auch bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit und/oder Berechtigung einer Versetzung davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V: m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (grundlegend LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 -5 Ta 10/09 - zitiert nach juris, zu II 1 b der Gründe; vergleiche für die Versetzung schon LAG Baden-Württemberg 30. August 2007 - 9 Sa 83/06 - AE 2009, 293 mit zahlreichen Nachweisen).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vgl. BGH 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90 - FamRZ 1991, 547; LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 -, zu II 1 a der Gründe; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 -, zu II 1 a der Gründe).

    (1) Die für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht bei Streitigkeiten über die Beschäftigung davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwerts grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (grundlegend LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - zitiert nach juris, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch statt vieler LAG Baden-Württemberg 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 -, zu II 2 b der Gründe, 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 -, zu II 1 b der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 131/09

    Streitwert für Erteilung einer Niederschrift nach § 2 des Nachweisgesetzes

    Auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten können neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten immaterielle Interessen (Affektionsinteresse) bei der Bewertung herangezogen werden, wenn gerade diese Anlass für den Rechtsstreit sind und diesem seinen Sinn verleihen (vgl. BGH 16. Januar 1991 - XII ZR 244/99 - FamRZ 1991, 547; LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - zu II 1 a der Gründe; 14. Dezember 2009 - 5 Ta 142/09 - zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 5 Ta 180/10

    Streitwert - einstweilige Verfügung - Bewilligung von Pflegezeit

    Die Beschwerdekammer geht davon aus, dass im Rahmen der nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwerts eine Anlehnung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts der verfügungsklagenden Partei geboten ist, wie die Beschwerdekammer dies bei zahlreichen anderen, aus dem Arbeitsverhältnis rührenden Ansprüchen mittlerweile angenommen hat, so etwa für Klagen betreffend die Erteilung oder Berichtigung eines Zwischen- oder Endzeugnisses (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - LAGE GKG 2004 § 63 Nr. 2 = JurBüro 2009, 537; LAG Baden-Württemberg 8. Juni 2010 - 5 Ta 108/10), die Entfernung einer Abmahnung (LAG Baden-Württemberg 2. August 2010 - 5 Ta 141/10), die vertragsgemäße Beschäftigung (LAG Baden-Württemberg 28. September 2009 - 5 Ta 87/09), die vorläufige Weiterbeschäftigung (LAG Baden-Württemberg 27. April 2010 - 5 Ta 63/10 - NZA-RR 2010, 376), die Wiedereinstellung (LAG Baden-Württemberg 6. August 2010 - 5 Ta 110/10), die Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09) oder einen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; LAG Baden-Württemberg 1. Juli 2010 - 5 Ta 128/10).

    Im Hinblick darauf, dass die Pflegezeit nicht länger als sechs Monate dauern kann (§ 4 Abs. 1 Pflegezeitgesetz) und vor dem Hintergrund, dass etwa für Teilzeitansprüche, die dauerhaft das Arbeitsverhältnis ändern sollen, eine Wertfestsetzung von bis zu drei Monatsgehältern nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer in Betracht kommt (vgl. LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; LAG Baden-Württemberg 1. Juli 2010 - 5 Ta 128/10), erscheint es angemessen, im Falle eines Antrags auf sechsmonatige Pflegezeit einen Wert in Höhe von zwei Bruttomonatsbezügen anzusetzen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 5 Ta 69/13

    Streitwert hinsichtlich einer Auseinandersetzung über die Lage der Arbeitszeit

    Deshalb sind im Regelfall alle im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren verfolgten Ansprüche, soweit diese sich auf das als vermögensrechtlich zu begreifende Arbeitsverhältnis stützen, als vermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen (erkennende Kammer 24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    d) Nach ständiger Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - aaO) ist weder die (gedankliche) Anknüpfung an das Monatseinkommen der klagenden Partei bei der Ermessensausübung noch eine Bewertung mit einem Vielfachen des Monatseinkommens für sich betrachtet ermessensfehlerhaft nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO.

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 5 Ta 87/14

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit

    Die Bemessung des Antrags zu 1 auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 36 auf 18 Stunden pro Woche mit dem Vierteljahresverdienst auf der Grundlage der bisherigen Vollzeitbeschäftigung (vgl. hierzu die Ausführungen des Arbeitsgerichts in der Streitwertanhörung vom 12.03.2014 ) ist auf Grund der bisherigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") nicht zu beanstanden.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2010 - 5 Ta 26/10

    Streitwert - Verringerung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und deren

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533) auf EUR 4.625,00 (entsprechend drei Bruttomonatsvergütungen) festgesetzt.

    Diese hat die erkennende Kammer im Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533 wie folgt begründet:.

  • LAG Köln, 07.04.2010 - 6 Ta 96/10

    Gegenstandswert für Teilzeitbegehren; Kostenpflicht der erfolglosen

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2018 - 5 Ta 35/18

    Streitwert - Arbeitszeitveränderung - Monatsverdienst

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 5 Ta 161/15

    Streitwert - Wertfestsetzung - Berichtigung eines Nachweises gemäß § 2 NachwG

  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 112/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht