Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit
- Justiz Baden-Württemberg
Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert für Antrag auf Verringerung der täglichen Arbeitszeit
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Klage des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit kann Streitwertfestsetzung in Höhe des doppelten Monatseinkommens angemessen sein
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 18.05.2010 - 13 Ca 141/10
- LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2011, 232 (Ls.)
- NZA-RR 2011, 43
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 5 Ta 180/10
Streitwert - einstweilige Verfügung - Bewilligung von Pflegezeit
Die Beschwerdekammer geht davon aus, dass im Rahmen der nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwerts eine Anlehnung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts der verfügungsklagenden Partei geboten ist, wie die Beschwerdekammer dies bei zahlreichen anderen, aus dem Arbeitsverhältnis rührenden Ansprüchen mittlerweile angenommen hat, so etwa für Klagen betreffend die Erteilung oder Berichtigung eines Zwischen- oder Endzeugnisses (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - LAGE GKG 2004 § 63 Nr. 2 = JurBüro 2009, 537; LAG Baden-Württemberg 8. Juni 2010 - 5 Ta 108/10), die Entfernung einer Abmahnung (LAG Baden-Württemberg 2. August 2010 - 5 Ta 141/10), die vertragsgemäße Beschäftigung (LAG Baden-Württemberg 28. September 2009 - 5 Ta 87/09), die vorläufige Weiterbeschäftigung (LAG Baden-Württemberg 27. April 2010 - 5 Ta 63/10 - NZA-RR 2010, 376), die Wiedereinstellung (LAG Baden-Württemberg 6. August 2010 - 5 Ta 110/10), die Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09) oder einen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; LAG Baden-Württemberg 1. Juli 2010 - 5 Ta 128/10).Im Hinblick darauf, dass die Pflegezeit nicht länger als sechs Monate dauern kann (§ 4 Abs. 1 Pflegezeitgesetz) und vor dem Hintergrund, dass etwa für Teilzeitansprüche, die dauerhaft das Arbeitsverhältnis ändern sollen, eine Wertfestsetzung von bis zu drei Monatsgehältern nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer in Betracht kommt (vgl. LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; LAG Baden-Württemberg 1. Juli 2010 - 5 Ta 128/10), erscheint es angemessen, im Falle eines Antrags auf sechsmonatige Pflegezeit einen Wert in Höhe von zwei Bruttomonatsbezügen anzusetzen.
