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   LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01   

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https://dejure.org/2003,14285
LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01 (https://dejure.org/2003,14285)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01 (https://dejure.org/2003,14285)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2003 - 5 Ta 1306/01 (https://dejure.org/2003,14285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommanditist als Arbeitnehmer; Leistung fremdbestimmter Arbeit; Fehlende Vertretungsbefugnis oder Geschäftsführungsbefugnis ; Entgelt als Vorwegentnahme des Gewinns ; Bemessung nach Gesellschaftsanteil ; Beziehung zu einer im Gesellschaftsvertrag nicht geregelten ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a
    Kommanditist als Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01
    Vielmehr kann eine Bruttoforderung auch auf der Grundlage eines sonstigen Rechtsverhältnisses verfolgt werden (BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZR 19/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83 zu B I der Gründe).
  • BAG, 24.04.1980 - 3 AZR 911/77

    Franchisegeber - Anbieten eines bewährten Systems - Vertreter - Geschäftliche

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01
    Der Kläger konnte damit anders als ein freier Dienstnehmer nicht in eigener Verantwortung frei über seine Arbeitskraft disponieren, sondern hatte fremd geplante, fremdnützige und von fremder Risikobereitschaft getragene Arbeit zu leisten (zu diesen Kriterien BAG, Urteil vom 24.04.1980 - 3 AZR 911/77 - AP HGB § 84 Nr. 1 zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.03.2003 - 5 Ta 1306/01
    Es handelt sich dabei nicht um einen sog. sic-non-Fall, in dem ein Erfolg des Klagebegehrens den Arbeitnehmerstatus des Klägers zwingend voraussetzt und es deshalb für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen ausreicht, dass der Kläger die Rechtsansicht vertritt, er sei Arbeitnehmer gewesen (dazu BAG, Beschluss vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40 = AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 1 zu B II 4 der Gründe).
  • LAG Köln, 29.09.2003 - 13 Ta 77/03

    Rechtswegzuständigkeit, Arbeitnehmerbegriff, designierter Gesellschafter einer

    Ein solcher Gesellschaftsanteil verschafft also kein solches Maß an Selbstbestimmung, das jedwede arbeitsrechtlichen Beziehungen von vornherein ausschlösse (so auch LAG Berlin, Beschluss vom 26. März 2003, - 5 Ta 1306/01 - zu einem 10 %igen Geschäftsanteil; ebenso Martens, Arbeitsrechtlicher Rechtsformzwang und gesellschaftsrechtliches Beschäftigungsverhältnis, RdA 1979, 347, 350).
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