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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07   

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https://dejure.org/2007,16345
LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07 (https://dejure.org/2007,16345)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.2007 - 5 Ta 14/07 (https://dejure.org/2007,16345)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 5 Ta 14/07 (https://dejure.org/2007,16345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Ersehens des genauen Inhalts der vom Schuldner nach einem Teilvergleich vorzunehmenden Abrechnungen aus dem Wortlaut des Vergleichs selbst; Bezugnahme auf andere Unterlagen im Vollstreckungstitel

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 704 § 794
    Kein vollstreckungsfähiger Titel bei bloßer Bezugnahme auf andere Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 13 W 34/98

    Anforderungen an die Bestimmbarkeit der Leistung aus einem Vergleichstext;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07
    Wird im Vollstreckungstitel auf andere Unterlagen Bezug genommen, so müssen diese regelmäßig als Anlage beigeheftet werden (vgl. Thomas/Putzo 27. Aufl. ZPO § 704 Vorbem. Rz 22, § 794 Rz 32; OLG Köln, NJW-RR 2003, 375 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02

    Formlose Ankaufsrechtsausübung bei notariell beurkundetem Vorvertrag über den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07
    Wird im Vollstreckungstitel auf andere Unterlagen Bezug genommen, so müssen diese regelmäßig als Anlage beigeheftet werden (vgl. Thomas/Putzo 27. Aufl. ZPO § 704 Vorbem. Rz 22, § 794 Rz 32; OLG Köln, NJW-RR 2003, 375 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09

    Vollstreckungstitel - kein vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine

    Wird im Vollstreckungstitel auf andere Unterlagen Bezug genommen, so müssen diese regelmäßig als Anlage beigeheftet werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 06.02.2007 - 5 Ta 14/07 - LAG Rheinland-Pfalz vom 24.03.2006 - 5 Ta 26/06 - sowie LAG Rheinland-Pfalz vom 25.03.2008 - 8 Ta 39/08 - zur Unbestimmtheit der Formulierung "wohlwollend").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 3 Ta 251/10

    Bestimmtheit des Vollstreckungstitels - Zeugniserteilung

    Daher ist ein Titel zu unbestimmt, wenn die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke, insbesondere aus der Gerichtsakte, ermittelt werden kann (vgl. Zöller/Stöber 27. Auflage ZPO § 704 Rz. 4 f. und § 794 Rz 14 a; Thomas/Putzo/Hüßtege, 31. Auflage, ZPO § 704 Vorbemerkung IV Rz. 16 und § 794 RZ 49; LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07 -).
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