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   LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00   

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LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 (https://dejure.org/2001,23596)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 (https://dejure.org/2001,23596)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2001 - 5 Ta 148/00 (https://dejure.org/2001,23596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Vermögensrechtliche Natur des Verfahrensgegenstands im Betriebsverfassungsstreit; Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses an Entscheidung; Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 05.10.2007 - 10 Ta 245/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zwangsvollstreckung eines

    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert des Hauptsacheverfahrens zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, Beschluss vom 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
  • LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeld; Verstoß gegen

    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert für das Hauptsacheverfahren zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 692/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zwangsvollstreckung; Beschwerdewert für

    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert des Hauptsacheverfahrens zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, Beschluss vom 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
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