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   LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15   

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LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15 (https://dejure.org/2016,747)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2016 - 5 Ta 155/15 (https://dejure.org/2016,747)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 (https://dejure.org/2016,747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert

  • IWW

    § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § ... 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 40 BetrVG, § 23 Abs. 2, 3 RVG, § 23 Abs. 3 RVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 87 Abs. 2 Satz 2, 92 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 99, 100, 101 BetrVG, § 103 BetrVG, § 99 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 I BetrVG, § 2 I BetrVG, § 33 RVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 100 BetrVG, § 40 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG, § 528 Satz 2 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 1, Abs. 2 RVG, § 33 Abs. 3 RVG, §§ 103 ff. ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 9 Satz 2 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um den Antrag des Betriebsrats auf Rückgängigmachung der Einstellung einer Arbeitnehmerin; Grundsätze der Wertermittlung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bei unangekündigter Aufkündigung einer mitbestimmungswidrigen ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Streitwert - personelle Maßnahme - betriebliche Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um den Antrag des Betriebsrats auf Rückgängigmachung der Einstellung einer Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Festsetzung und Beschwerderecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenstandswertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 10 Ta 755/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    Denn im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius, weshalb die angefochtene Entscheidung nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden darf (LAG Hamm, 28. Januar 2008 - 10 Ta 755/07 - juris).

    Dies hat seinen Grund darin, dass im öffentlichen Interesse für die Liquidierung der an die Staatskasse zu entrichtenden Gebühren eine zutreffende Wertfestsetzung erfolgen soll (LAG Hamm, 28. Januar 2008 - 10 Ta 755/07 - juris).

    Vor diesem Hintergrund besteht kein Raum für eine amtswegig im öffentlichen Interesse zu erfolgende Wertbestimmung (LAG Hamm 28. Januar 2008 - 10 Ta 755/07 - juris).

    Auf diese Art und Weise bleibt es dem jeweiligen Antragsteller - wie auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO - überlassen, zu bestimmen, ob und inwieweit eine gerichtliche Entscheidung ergehen soll (vgl. § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO; LAG Hamm 28. Januar 2008 - 10 Ta 755/07 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    Deshalb beschränkt sich die Wertfestsetzung auf den Anwalt, dessen Gebühren in Frage stehen (allgemeine Auffassung, vgl. erkennende Kammer 2. November 2009 - 5 Ta 113/09 - juris Rn 8; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 33 RVG Rn 7; Gerold/Schmidt-Mayer, RVG, 22. Aufl., § 33 Rn 10; Riedel/Sußbauer-Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 33 Rn 16).

    a) Eines betreffend das Mandatsverhältnis zwischen dem Betriebsrat und dessen Verfahrensbevollmächtigten als Auftraggeber und Auftragnehmer des Anwaltsvertrags unter förmlicher Beteiligung der Arbeitgeberin als unter Umständen gemäß § 40 BetrVG materiell vom Gebührenanspruch Betroffene (erkennende Kammer 2. November 2009 - 5 Ta 113/09 - juris Rn 8; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 33 RVG Rn 8, 10 und 11; Gerold/Schmidt-Mayer, RVG, 22. Aufl., § 33 Rn 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09

    Streitwert - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von mehreren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts erschöpft sich die Bedeutung dieses Werts von 5.000,00 EUR nicht darin, als "Hilfswert" ausschließlich und erst dann herangezogen zu werden, wenn eine "individuelle Bewertung nicht möglich" ist (so aber Riedel/Sußbauer-Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 23 Rn 49; zur Darstellung des Meinungsstandes: GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn 427), sondern dass es sich nach Wortlaut und Systematik wie auch nach Sinn und Zweck der Bestimmung um einen vom Gesetzgeber für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bestimmten "Ausgangs"- oder "Anknüpfungswert" handelt, von dem ausgehend zu prüfen ist, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes führen (vgl. etwa erkennende Kammer 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris sowie die zuvor zuständige 3. und 8. Kammer <2. April 1992 - 8 Ta 5/92 - JurBüro 1992, 601>).

    Die dortigen Erwägungen hat die erkennende Kammer (30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris) auch auf das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG übertragen.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.10.2011 - 5 Ta 121/11

    Gegenstandswert bei Zusammentreffen von Anträgen gemäß §§ 99, 100, 101 S 1 Alt 2

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    a) Zwar steht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit den Empfehlungen II.13.6 in Verbindung mit II.13.2.1 des Streitwertkatalogs 2014 auf dem Standpunkt, dass der "Normalfall" eines Antrags auf Rückgängigmachung einer endgültigen, ohne vorherige Einschaltung des Betriebsrats bereits durchgeführten personellen Maßnahme entgegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mit dem Anknüpfungswert angemessen bewertet ist (31. Oktober 2011 - 5 Ta 121/11 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 3 Ta 196/04

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren; Verfahren nach § 103 BetrVG; beabsichtigte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte hat die Beschwerdekammer 3 in dem Beschluss vom 10. Dezember 2004 (- 3 Ta 196/04 - juris) zur Wertfestsetzung in einem Verfahren nach § 103 BetrVG zusammengefasst.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    Diesbezügliche und auch etwaige sonstige Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats als solchen sind nicht im Wertfestsetzungsverfahren, sondern ggfs. in einem Verfahren gemäß § 40 BetrVG geltend zu machen (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - juris; Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 40 Rn 22, 29 jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 8 Ta 5/92

    Nichtvermögensrechtliche arbeitsgerichtliche Streitigkeiten; Ausgangswert; Umfang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts erschöpft sich die Bedeutung dieses Werts von 5.000,00 EUR nicht darin, als "Hilfswert" ausschließlich und erst dann herangezogen zu werden, wenn eine "individuelle Bewertung nicht möglich" ist (so aber Riedel/Sußbauer-Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 23 Rn 49; zur Darstellung des Meinungsstandes: GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn 427), sondern dass es sich nach Wortlaut und Systematik wie auch nach Sinn und Zweck der Bestimmung um einen vom Gesetzgeber für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bestimmten "Ausgangs"- oder "Anknüpfungswert" handelt, von dem ausgehend zu prüfen ist, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes führen (vgl. etwa erkennende Kammer 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris sowie die zuvor zuständige 3. und 8. Kammer <2. April 1992 - 8 Ta 5/92 - JurBüro 1992, 601>).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2018 - 5 Ta 126/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Ausgehend vom Anknüpfungswert von 5.000,00 EUR ist zu prüfen, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren eine Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes gebieten (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - juris).

    (bbb) In Fällen, in denen der Betriebsrat parallele Sachverhalte statt in einem in mehreren Beschlussverfahren zur Entscheidung stellt, könnte die Arbeitgeberseite im Verfahren gemäß § 40 BetrVG mangelnde Kostenschonung einwenden (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - erkennende Kammer 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - jew. juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2022 - 5 Ta 96/21

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für eine Schulungs-

    Es ist deshalb an den Wert von 5.000,00 EUR anzuknüpfen und zu prüfen, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes führen (ausführlich dazu erkennende Kammer 29.01.2016 - 5 Ta 155/15 - juris Rnrn 18 ff.).

    Eine verfahrensübergreifende Wertermittlung unter Einbeziehung verfahrensfremder Gegenstände, seien diese auch noch so ähnlich, findet nicht statt (erkennende Kammer 29.01.2016 - 5 Ta 155/15 - juris Rn 54).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - 5 Ta 99/18

    Streitwert - Wertbemessung - mehrere Kündigungen in der Probezeit - eingeklagte,

    Denn das Verschlechterungsverbot gilt für Streitwertbeschwerden gemäß § 68 GKG nicht (erkennende Kammer 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - 5 Ta 124/17

    Gegenstandswert - Einigungsstellenbesetzungsverfahren gemäß § 100 ArbGG

    b) Ausgehend vom Anknüpfungswert von 5.000,00 EUR ist deshalb zu prüfen, ob wertbestimmende Faktoren erkennbar sind, die eine Abweichung vom Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG als gerechtfertigt erscheinen lassen (erkennende Kammer 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 5 Ta 36/19

    Gegenstandswert - Einleitungserzwingung - Eingruppierung - Zustimmungsersetzung

    Ausgehend vom Anknüpfungswert von 5.000,00 EUR ist zu prüfen, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren eine Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes gebieten (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.01.2019 - 5 Ta 171/18

    Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Gegenstandswert

    Ausgehend vom Anknüpfungswert von 5.000,00 EUR ist zu prüfen, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren eine Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes gebieten (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. 29. Januar 2016 - 5 Ta 155/15 - juris).
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   LAG Nürnberg, 22.12.2015 - 5 Ta 155/15   

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