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   LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04   

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https://dejure.org/2004,6921
LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04 (https://dejure.org/2004,6921)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.06.2004 - 5 Ta 187/04 (https://dejure.org/2004,6921)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 5 Ta 187/04 (https://dejure.org/2004,6921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17 a GVG; § 5 Abs. 1 ArbGG
    Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von studentischen Hilfskräften als Arbeitnehmer; Beurteilung der Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes in sic-non-Fällen; Einfluss der Schulung studentischer Hilfskräfte auf deren Arbeitnehmertätigkeit bei einem nachfolgenden Einsatz als Promoter für ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ArbGG § 5 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 1
    Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Schädigung Dritter - studentische Promoter als Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine studentische Promoterin kann durchaus eine Arbeitnehmerin sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamburg, 10.02.1999 - 5 Sa 95/96

    Feststellungsintersse nach Beendigung des Vertragsverhälntnisses; Prozessökonomie

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
    Die Klägerin ist nach alle dem - ebenso wie Propagandistinnen und Propagandisten, die von einer Herstellerfirma zur Bewerbung ihrer Produkte und zum Verkauf der Produkte in Warenhäuser eingesetzt sind (vgl. insoweit LAG Hamburg vom 10.02.1999 - 5 Sa 95/96 -) - Arbeitnehmerin der Herstellerfirma und keine selbstständig Gewerbetreibende.
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
    Die Arbeitnehmer unterscheiden sich von freien Mitarbeitern durch ihre Weisungsgebundenheit (vgl. BAG vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 20.10.1993 - 7 AZR 657/92 - RzK I 9 a Nr. 81).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
    Die Arbeitnehmer unterscheiden sich von freien Mitarbeitern durch ihre Weisungsgebundenheit (vgl. BAG vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 20.10.1993 - 7 AZR 657/92 - RzK I 9 a Nr. 81).
  • LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95

    Neuorientierung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - Propagandistin als

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzrechtes nicht eingeschränkt werden (vgl. LAG Köln vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - LAGE § 256 ZPO Nr. 10).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Auszug aus LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
    Ein derartiger Freistellungsanspruch kommt nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung nur dann in Betracht, wenn die Klägerin Arbeitnehmerin ist (BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers BAG AP Nr. 94 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers;; ErfK - Preis, 4.Aufl. § 619a BGB, Rdn 26f).
  • LAG Köln, 12.03.2020 - 8 Sa 507/19

    Arbeitnehmerstatus; "Freelancer im Bereich Veranstaltungstechnik"

    Der Kläger verweist insoweit auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.06.2004 (5 Ta 187/04) sowie des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 (B 12 KR R 11/18 R) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.07.2017 (L 1 KR 41/14).
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750

    Leistungsbescheid; Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten; Beschäftigung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2004 (Az. 5 Ta 187/04) mit der Frage befasst, unter welchen Umständen das Verteilen von Werbemitteln die Arbeitnehmereigenschaft begründet.
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 19 C 10.1849

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; Beschäftigung eines Ausländers als

    Den Verwaltungsakten ist nichts dafür zu entnehmen, dass der Kläger Herrn H. S. vorgegeben hat, an welchen Orten, zu welchen Zeitpunkten oder in welcher sonstigen Weise er die Flyer zu verteilen habe (zu Anhaltspunkten für eine Selbstständigkeit von Werbern - "Promotern" - vgl. LAG Köln vom 23.6.2004 Az. 5 Ta 187/04, Juris).
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