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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 5 Ta 196/04   

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https://dejure.org/2004,13045
LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 5 Ta 196/04 (https://dejure.org/2004,13045)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.10.2004 - 5 Ta 196/04 (https://dejure.org/2004,13045)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 5 Ta 196/04 (https://dejure.org/2004,13045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts; Anwaltshonorar bei einem Prozessvergleich; Anspruch auf die 5/10-Differenzprozessgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 23 Abs. 1 S. 3; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 32 Abs. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 2; ; BRAGO § 123 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vergleichsabschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 5 Ta 196/04
    Für den vorliegenden Fall ist der Begriff der "Anhängigkeit" eines PKH-Verfahrens so zu verstehen, wie er in den Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.06.2002 - 3 Ta 433/02 -, vom 16.03.2001 - 4 Ta 300/01 -, vom 04.05.2000 - 9 Ta 32/00 - und vom 24.05.2000 - 2 Ta 566/00 - sowie des Hesseischen LAG vom 10.03.1999 - 9 Ta 52/99 - definiert worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 5 Ta 196/04
    Für den vorliegenden Fall ist der Begriff der "Anhängigkeit" eines PKH-Verfahrens so zu verstehen, wie er in den Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.06.2002 - 3 Ta 433/02 -, vom 16.03.2001 - 4 Ta 300/01 -, vom 04.05.2000 - 9 Ta 32/00 - und vom 24.05.2000 - 2 Ta 566/00 - sowie des Hesseischen LAG vom 10.03.1999 - 9 Ta 52/99 - definiert worden ist.
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