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   LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97   

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https://dejure.org/1997,2441
LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 (https://dejure.org/1997,2441)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 (https://dejure.org/1997,2441)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. September 1997 - 5 Ta 196/97 (https://dejure.org/1997,2441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussverfahren; Ermittlung des Gegenstandswerts bezüglich der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers; Festsetzung nach billigem Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8; BetrVG § 99
    Gegenstandswert; Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 448 (Ls.)
  • BB 1998, 2116
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 27.07.1995 - 4 Ta 126/95

    Streitwert: Beschlussverfahren - keine Anwendbarkeit von § 12 Abs. 7 ArbGG

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97
    Von dieser Rechtsprechung weicht jedoch ein Beschluß der 4. Kammer des LAG Köln ab (- 4 Ta 126/95 -, 25.01.1994, JurBüro 1996, 590 ), in dem für ein Beschlussverfahren, betreffend die Einstellung eines Arbeitnehmers der Regelwert von 8.000 DM gemäß § 8 Abs. 2 BRAGO festgesetzt wurde.
  • LAG Köln, 29.10.1991 - 10 Ta 205/91

    Kostenstreitwert; Streitwert; Beschlußverfahren; Regelstreitwert; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97
    Bei derartigen Beschlussverfahren handelt es sich nicht um vermögensrechtliche Angelegenheiten, denn der Streitgegenstand richtet sich nicht auf Geld oder Geldeswert, er entspringt auch nicht vermögensrechtlichen Verhältnissen (so auch LAG Hamm, aaO.; ferner aus jüngster Zeit insbesondere LAG München, LAGE Nr. 29 zu § 8 BRAGO ; LAG Schleswig-Holstein, LAGE Nr. 33 zu § 8 BRAGO sowie - mit sehr ausführlicher Begründung und Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen - LAG Thüringen, LAGE Nr. 34 zu § 8 BRAGO , ferner aus der Rechtsprechung des LAG Köln unter anderem Beschluß vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, MDR 1992, 165; Beschluß vom 04.01.1993 - 2 Ta 203/92 -, MDR 1993, 307 jeweils zu Eingruppierungsstreitigkeiten).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 399/94

    Streitwert: Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97
    Auch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Hamm und Düsseldorf greift bei Beschlussverfahren nach § 99 BetrVG betreffend die Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Arbeitnehmern regelmäßig auf die Streitwertgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zurück (LAG Düsseldorf vom 25.04.1995 - 7 Ta 399/94 -, AuR 1995, 335; LAG Hamm vom 23.02.1989, LAGE § 8 BRAGO Nr. 12).
  • LAG Köln, 25.01.1994 - 12 Ta 215/93

    Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Abschlag auf Wert des

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97
    Der Beschwerdeführer weist zwar zutreffend auf die Rechtsprechung des LAG Köln hin, in der bisher üblicherweise der Gegenstandswert bei Verfahren nach § 99 BetrVG (Einstellungen) weitgehend "in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1" mit drei Monatsgehältern - mit unterschiedlichen Abschlägen von dem so errechneten Betrag - bewertet worden ist (so aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere: 6 Ta 31/90 vom 06.02.1990; 12 Ta 215/93 vom 25.01.1994).
  • LAG Köln, 04.01.1993 - 2 Ta 203/92

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Ersetzung; Zustimmung; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97
    Bei derartigen Beschlussverfahren handelt es sich nicht um vermögensrechtliche Angelegenheiten, denn der Streitgegenstand richtet sich nicht auf Geld oder Geldeswert, er entspringt auch nicht vermögensrechtlichen Verhältnissen (so auch LAG Hamm, aaO.; ferner aus jüngster Zeit insbesondere LAG München, LAGE Nr. 29 zu § 8 BRAGO ; LAG Schleswig-Holstein, LAGE Nr. 33 zu § 8 BRAGO sowie - mit sehr ausführlicher Begründung und Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen - LAG Thüringen, LAGE Nr. 34 zu § 8 BRAGO , ferner aus der Rechtsprechung des LAG Köln unter anderem Beschluß vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, MDR 1992, 165; Beschluß vom 04.01.1993 - 2 Ta 203/92 -, MDR 1993, 307 jeweils zu Eingruppierungsstreitigkeiten).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.1999 - 7 Ta 143/99

    Streitwert: betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten nach §§ 99 ff. BetrVG

    Tschischgale-Satzky, a.a.O., Fußn. 36 dort auch weitere Rechtsprechungsnachweise; a.A. LAG Köln, Beschluß vom 30.09.1997 5 Ta 196/97 und LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 20.05.1997 4 Ta 91/97 - ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 10 Ta 213/05

    Gegenstandswert bei Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des

    Der Wert einer Bestandsstreitigkeit i. S. v. § 42 Abs. 4 GKG ist daher ohne entscheidende Aussagekraft für den Wert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, in dem es um die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung geht (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.2000, AZ: 1 Ta 45/00; LAG Berlin, Beschluss vom 21.10.2002, AZ: 17 Ta 6085/02; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.1999, AZ: 4 Ta 144/99, LAG Köln, Beschluss vom 30.09.1997, AZ: 5 Ta 196/97).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

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