Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit, Lohnansprüche, Abrechnung, einfach gelagerter Fall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsverfolgung in einfach gelagerten Fällen durch Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle oder Beratungshilfe
- Judicialis
ZPO § 21 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1; ; ZPO § ... 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 240; ; ArbGG § 11 a; ; ArbGG § 11 a Abs. 1 Satz 1; ; BerHG § 1 Abs. 2; ; BerHG § 2 Abs. 1 Alt. 1; ; BerHG § 2 Abs. 1 Alt. 2; ; BerHG § 2 Abs. 2; ; BerHG § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsverfolgung in einfach gelagerten Fällen durch Inanspruchnahme der Rechtsantragsstelle oder Beratungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 20.01.2009 - 4 Ca 1789b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hamm, 23.01.2006 - 18 Ta 909/05
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).Sofern der Kläger aus finanziellen Gründen das Arbeitsgericht Elmshorn nicht hat aufsuchen können, hätte er seine Klage im Wege der Rechtshilfe des Amtsgerichts I... bei diesem aufnehmen lassen können (vgl. LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 192/05
Lohnforderung, Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung, einfach gelagerter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris). - LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 1 Ta 248/05
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Lohnansprüche, Abrechnung , …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris). - LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09
Insofern war dem Beklagten bis zum Ruhen des Verfahrens nach § 240 ZPO die Prozessführungsbefugnis nicht entzogen, der vorläufige Insolvenzverwalter noch nicht Partei (vgl. LAG Hamm v. 02.02.2002, Az. 4 (14) Ta 24/02, zit. nach Juris;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27.Aufl., § 51 Rz. 7).
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 2 Ta 145/09
Beiordnung eines Rechtsanwaltes i.R.v. gewährter Prozesskostenhilfe für die erste …
Die vom Arbeitsgericht Stendal herangezogene Rechtsauffassung des LAG Schleswig-Holstein aus dem Beschluss vom 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - überzeugt im Hinblick auf die insolvenzrechtliche Verquickung nicht und hat einen nicht vergleichbaren Sachverhalt. - LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2013 - 1 Ta 109/13
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit, …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 25.04.2013 - 1 Ta 65/13 - 02.02.2011 - 5 Ta 17/11 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 - sowie vom 30.11.2005 - 1 Ta 192/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 5 Ta 17/11
Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erfolgsaussicht, Beiordnung eines …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 13.03.2009, Az. 5 Ta 22/09, zit. N. Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2009 - 3 Ta 134/09
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe im …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn der Anspruch wurde von der Arbeitgeberseite bereits außergerichtlich bestritten (vgl. nur LAG S-H vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05; LAG S-H vom 13.03.2009 - 5 Ta 22/09; LAG S-H vom 29.04.2009 - 4 Ta 84/09). - LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - 6 Ta 47/12
Prozesskostenhilfe, Versagung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Erforderlichkeit, …
Es ist dem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn, der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten (vgl. LAG SchleswigHolstein 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 29.04.2009 - 4 Ta 84/09 - 26.04.2011 - 3 Ta 49/11 - 02.02.2012 - 6 Ta 11/12 -). - LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 11/12
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, teilweise Versagung, …
Es ist dem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn, der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten (vgl. LAG Schleswig-Holstein 16.02.2006 1 Ta 248/05 ; 13.03.2009 5 Ta 22/09 ; 29.04.2009 4 Ta 84/09 ; 26.04.2011 3 Ta 49/11 ; 21.06.2011 1 Ta 101 b/11 ). - LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - 6 Ta 18/12
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Weiterbeschäftigungsantrag, …
Es ist dem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn, der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten (vgl. LAG SchleswigHolstein 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 29.04.2009 - 4 Ta 84/09 - 26.04.2011 - 3 Ta 49/11 - 02.02.2012 - 6 Ta 11/12 -). - LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2015 - 6 Ta 179/15
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit, …
Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn, der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.05.2015 - 1 Ta 98/15 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 21.05.2012 - 6 Ta 47/12 -). - LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 1 Ta 59/14
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, einfach gelagerter Fall, …
Es ist dem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn der Anspruch wurde von der Gegenseite bereits außergerichtlich bestritten (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.02.2006 - 1 Ta 248/05; 13.03.2009 - 5 Ta 22/09; 21.05.2012 - 6 Ta 47/12).