Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 26.05.2003

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   LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02   

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LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,16757)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,16757)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,16757)
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  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02
    Zu fordern ist mindestens "überwiegende Wahrscheinlichkeit" unter Beachtung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BGH 20.03.1996 VIII ZB 7/96 NJW 1996, 1683; BGH 05.05.1976 IV ZB 49/75 VersR 1976, 928 f.; vgl. Zöller/Geimer/Greger § 294 Rn. 6).
  • LG Dortmund, 10.12.1993 - 11 T 58/93

    Voraussetzungen für die weitere Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02
    Hier ist der Vollbeweis zu führen (vgl. LG Dortmund 10.12.1993 - 11 T 58/93 - Rpfleger 1994, 308; AG Unna 26.7.1993 - 4 B 2510/81 - Rpfleger 1994, 308).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 1 WF 216/93
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02
    Das ist u.a. bei einem Verlust der ersten Ausfertigung der Fall, wobei es insoweit auf ein Verschulden nicht ankommt (OLG Düsseldorf 10.11.1993 - 1 WF 216/93 - OLGR Düsseldorf 1994, 74).
  • AG Unna, 26.07.1993 - 4 B 2510/81
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02
    Hier ist der Vollbeweis zu führen (vgl. LG Dortmund 10.12.1993 - 11 T 58/93 - Rpfleger 1994, 308; AG Unna 26.7.1993 - 4 B 2510/81 - Rpfleger 1994, 308).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02
    Zu fordern ist mindestens "überwiegende Wahrscheinlichkeit" unter Beachtung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BGH 20.03.1996 VIII ZB 7/96 NJW 1996, 1683; BGH 05.05.1976 IV ZB 49/75 VersR 1976, 928 f.; vgl. Zöller/Geimer/Greger § 294 Rn. 6).
  • LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16

    Klauselerinnerung; Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Der Verlust des Titels ist vom Gläubiger zu beweisen, wobei die Glaubhaftmachung gemäß § 294 ZPO ausreichend ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 75. Aufl. 2017, § 733 ZPO Rn 7; vgl. auch LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 26.05.2003 - 5 Ta 276/02   

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https://dejure.org/2003,15111
LAG Niedersachsen, 26.05.2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,15111)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,15111)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 5 Ta 276/02 (https://dejure.org/2003,15111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 724 Abs. 1 ZPO ; § 294 ZPO; § 733 Abs. 1 ZPO ; § 50 Abs. 2 BRAGO
    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Glaubhaftmachung des Verlustes des Titels; Vollbeweis bei Erfüllungseinwand des Schuldners; Aufbewahrungsfrist für Handakten des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Glaubhaftmachung des Verlustes des Titels; Vollbeweis bei Erfüllungseinwand des Schuldners; Aufbewahrungsfrist für Handakten des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 733

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 724; ZPO § 733
    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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