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   LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11   

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https://dejure.org/2011,18699
LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11 (https://dejure.org/2011,18699)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2011 - 5 Ta 334/11 (https://dejure.org/2011,18699)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 5 Ta 334/11 (https://dejure.org/2011,18699)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 136).

    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 136).

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in einer mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
    Ebenso wie bei Mängeln in den Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (vgl. dazu LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAG Report 2002, 89) kann das Arbeitsgericht nach Eingang des Prozesskostenhilfegesuchs nicht bis zur Instanz- bzw. Verfahrensbeendigung warten und dann den Prozesskostenhilfeantrag wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückweisen.

    Ebenso wie bei Mängeln in den Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (vgl. dazu LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAG Report 2002, 89) kann das Arbeitsgericht nach Eingang des Prozesskostenhilfegesuchs nicht bis zur Instanz- bzw. Verfahrensbeendigung warten und dann den Prozesskostenhilfeantrag wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückweisen.

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
    f) Wenn tarifliche Vergütungssätze anzuwenden wären, kann sich der Beklagte nicht auf tarifliche Verfallfristen berufen (vgl. LAG Hamm, 18. März 2009, 6 Sa 1284/08, Streit 2009, 107).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
    Verweigert werden darf die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
    § 114 ZPO sieht die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG, 10. August 2001, 2 BvR 569/01, AP GG Art. 19 Nr. 10).
  • LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und

    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht eine gerichtliche Hinweispflicht (vgl. LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in der mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a. a. O.; LAG Hamm, 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE, § 114 ZPO 2002 Nr. 16).

    Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, vor einer Entscheidung, mit der es Prozesskostenhilfe zurückweist, auf Mängel der Klagebegründung, die eine Erfolgsaussicht in Frage stellen oder eine Mutwilligkeit der Klageerhebung begründen können, zeitnah hinzuweisen, statt zunächst einen Antrag unbearbeitet zu lassen und erst kurz vor bzw. nach Instanzbeendigung das Prozesskostenhilfegesuch aus diesem Grund abzulehnen (vgl. LAG Hamm, 21. Juni 2011, a. a. O.; 15. Januar 2013, 14 Ta 320/12, juris).

    Es muss vielmehr so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Gesuchs hinweisen, dass diese vor dem (nächsten) Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags bzw. der Unterlagen der Güte-oder Kammertermin sein kann, und damit vor der (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (vgl. LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30.Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Andernfalls ist Prozesskostenhilfe rückwirkend ab dem Zeitpunkt zu bewilligen, in dem bei ordnungsgemäßer Verfahrensweise ein vollständiger und bewilligungsfähiger Antrag vorgelegen hätte (vgl. LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16; 17. Juni 2013, 14 Ta 77/13, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und

    Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht (LAG Hamm, vom 17.06.2013 - 14 Ta 77/13 - Juris, LAG Hamm, 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; 8. Oktober 2007, 18 Ta 509/07, juris; 30. Dezember 2008, 14 Ta 118/08, juris; 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 16).
  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in der mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a. a. O.; LAG Hamm, 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE, § 114 ZPO 2002 Nr. 16).
  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, vor einer Entscheidung, mit der es Prozesskostenhilfe zurückweist, auf Mängel der Klagebegründung, die eine Erfolgsaussicht in Frage stellen oder eine Mutwilligkeit der Klageerhebung begründen können, zeitnah hinzuweisen, statt zunächst einen Antrag unbearbeitet zu lassen und erst kurz vor bzw. nach Instanzbeendigung das Prozesskostenhilfegesuch aus diesem Grund abzulehnen (vgl. BVerfG, 12. November 2007, aaO.; LAG Hamm 21. Juni 2011 - 5 Ta 334/11 - juris, Rn. 10; 17. Juni 2013 - 14 Ta 77/13 - juris, Rn. 12).
  • LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

    Es muss vielmehr so rechtzeitig unter Fristsetzung auf Mängel des Gesuchs hinweisen, dass diese vor dem (nächsten) Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags bzw. der Unterlagen der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor einer (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (siehe nur LAG Hamm, Beschluss vom 06.06.2013, 244/13, n. v.; Beschluss vom 21.06.2011, 5 Ta 334/11, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12

    Prozesskostenhilfe - Ablehnung der Bewilligung - fehlende Erfolgsausicht wegen

    Sind die Erfolgsaussichten indes allenfalls entfernt vorhanden und erscheint ein Obsiegen zwar nicht schlechterdings unmöglich, weitgehend aber doch unwahrscheinlich, ist den Anforderungen des § 114 ZPO noch nicht genügt (vgl. BVerfG 13.07.2005 - 1 BvR 175/05 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 3489; LAG Hamm 21.06.2011 - 5 Ta 334/11 - zu 1 der Gründe, LAGE § 114 ZPO 2002 Nr. 16).
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