Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 23.03.2016 - 5 Ta 36/16   

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https://dejure.org/2016,13506
LAG Nürnberg, 23.03.2016 - 5 Ta 36/16 (https://dejure.org/2016,13506)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 5 Ta 36/16 (https://dejure.org/2016,13506)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 5 Ta 36/16 (https://dejure.org/2016,13506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    Nummern 1003, 1000 VV RVG, §§ 56, ... 33 Abs. 3 bis 6 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 4 Satz 1 RVG, § 121 Abs. 4 ZPO, Nummer 3400 VV RVG, Nr. 1000 VV RVG, Nummer 1000 VV RVG, Nr. 3400 VV RVG, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur Verfahrensgebühr aus der Staatskasse für den Verkehrsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einigungsgebühr - und der beigeordnete Verkehrsanwalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 02.10.2009 - 13 Ta 420/09

    Keine Einigungsgebühr für Verkehrsanwalt

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2016 - 5 Ta 36/16
    Siehe hierzu mit überzeugender Begründung und weiteren Nachweisen LAG Düsseldorf vom 18.11.2005, 16 Ta 603/05 und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.10.2009, 13 Ta 420/09.
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2005 - 16 Ta 603/05

    Keine Einigungsgebühr des beigeordneten Verkehrsanwalts

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.03.2016 - 5 Ta 36/16
    Siehe hierzu mit überzeugender Begründung und weiteren Nachweisen LAG Düsseldorf vom 18.11.2005, 16 Ta 603/05 und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 02.10.2009, 13 Ta 420/09.
  • LAG Nürnberg, 18.04.2017 - 3 Ta 33/17

    Verkehrsanwalt - Einigungsgebühr

    Auch im Nichtabhilfebeschluss vom 21.02.2017 verweist das Arbeitsgericht Nürnberg auf die Rechtsprechung des LAG Nürnberg (Beschluss vom 23.03.2016, Az.: 5 Ta 36/16).
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