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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06   

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https://dejure.org/2006,10014
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06 (https://dejure.org/2006,10014)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2006 - 5 Ta 44/06 (https://dejure.org/2006,10014)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2006 - 5 Ta 44/06 (https://dejure.org/2006,10014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsbeiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts; Formelle Anforderungen an das Stellen eines Beiordnungsantrages; Voraussetzungen für das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 121 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ZPO § 121 Abs. 4 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 11a Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 1, 2, 3, 4
    Keine rückwirkende Beiordnung eines auswärtigen Anwalts bei konkludenter Zustimmung in Kostenbeschränkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2006 - 9 Ta 304/05

    Beiordnung: Erstattung von Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts; fiktive

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Demgegenüber ist der vorliegende Fall mehr mit dem Sachverhalt zu vergleichen, über den die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 27.01.2006 - 9 Ta 304/05 - zu befinden hatte.

    In dem Beschluss vom 27.01.2006 - 9 Ta 304/05 - wurde entschieden, dass das Arbeitsgericht den Beiordnungsbeschluss gemäß § 121 Abs. 3 ZPO zu Recht mit der Einschränkung versehen hatte "unter Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Tage- und Abwesenheitsgeld sowie etwaigen Reisekosten vom Ort der Kanzlei zum Gerichtsort".

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Die genannte Entfernung spräche für die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des BAG-Beschlusses vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 -.

    c) Unter Berücksichtigung des Wortlautes und der Systematik des Gesetzes (insbesondere § 121 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO) sowie im Hinblick auf das Erfordernis einer rechtzeitigen - an § 121 Abs. 4 ZPO ausgerichteten - Antragstellung und Antragsbegründung - ist die erkennende Beschwerdekammer der Ansicht, dass die im Beschluss des BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - unter Ziff. 17 (= 2. b)) dargelegten Rechtsgrundsätze auf eine Fallgestaltung der vorliegenden Art (= im Beiordnungsantrag konkludent enthaltene Zustimmung zur Kostenbeschränkung) nicht anzuwenden sind.

  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Sowohl dem Prozessbevollmächtigten des Klägers als auch dem anwaltlich vertretenen Kläger musste klar sein, dass ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden darf, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (vgl. OLG Celle vom 14.04.2000 MDR 2000, 1038; OLG Schleswig vom 10.03.1992 JurBüro 1992, 486; OLG Stuttgart vom 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 122; OLG Hamm vom 31.08.1999 - 7 WF 275/99 - = FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg vom 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg vom 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg vom 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385, 1387; KG Berlin vom 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924).
  • OLG Schleswig, 10.03.1992 - 15 WF 25/92
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Sowohl dem Prozessbevollmächtigten des Klägers als auch dem anwaltlich vertretenen Kläger musste klar sein, dass ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden darf, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (vgl. OLG Celle vom 14.04.2000 MDR 2000, 1038; OLG Schleswig vom 10.03.1992 JurBüro 1992, 486; OLG Stuttgart vom 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 122; OLG Hamm vom 31.08.1999 - 7 WF 275/99 - = FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg vom 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg vom 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg vom 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385, 1387; KG Berlin vom 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924).
  • KG, 07.04.2005 - 16 WF 21/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Sowohl dem Prozessbevollmächtigten des Klägers als auch dem anwaltlich vertretenen Kläger musste klar sein, dass ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden darf, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (vgl. OLG Celle vom 14.04.2000 MDR 2000, 1038; OLG Schleswig vom 10.03.1992 JurBüro 1992, 486; OLG Stuttgart vom 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 122; OLG Hamm vom 31.08.1999 - 7 WF 275/99 - = FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg vom 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg vom 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg vom 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385, 1387; KG Berlin vom 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924).
  • OLG Hamm, 31.08.1999 - 7 WF 275/99

    Beiordnung bei Prozesskostenhilfe - auswärtiger Anwalt - konkludenter Verzicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
    Sowohl dem Prozessbevollmächtigten des Klägers als auch dem anwaltlich vertretenen Kläger musste klar sein, dass ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden darf, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (vgl. OLG Celle vom 14.04.2000 MDR 2000, 1038; OLG Schleswig vom 10.03.1992 JurBüro 1992, 486; OLG Stuttgart vom 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 122; OLG Hamm vom 31.08.1999 - 7 WF 275/99 - = FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg vom 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg vom 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg vom 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385, 1387; KG Berlin vom 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2008 - 7 Ta 96/08

    Prozesskostenhilfe für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

    Der Kläger hat gegen diesen Beschluss, soweit er Einschränkungen zu Lasten des Klägers enthält, sofortige Beschwerde eingelegt, welche mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 (Az. 5 Ta 44/06) kostenpflichtig zurückgewiesen worden ist; das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Das Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - hat in dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 07.04.2008 zu Recht keine aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung für das Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Ta 44/06) und für das Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZB 23/06) festgesetzt.

  • BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06

    Prozesskostenhilfe - Zu den die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigenden

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. März 2006 - 5 Ta 44/06 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - 11 Ta 113/07

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht am Prozessgericht ansässigen

    Will er das nicht, muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass er im Falle der Einschränkung nicht bereit sei, für die vertretene Partei weiter tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06 - BAG, Beschluss vom 13.07.2005 - 3 AZB 65/03 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.03.2006 - 5 Ta 44/06 - ;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2006 - 2 Ta 16/06 -).
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