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   LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14   

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https://dejure.org/2015,2141
LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14 (https://dejure.org/2015,2141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2015 - 5 Ta 553/14 (https://dejure.org/2015,2141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 5 Ta 553/14 (https://dejure.org/2015,2141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Hinreichende Erfolgsaussicht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - sittenwidriges Entgelt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hinreichende Erfolgsaussicht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - sittenwidriges Entgelt

  • IWW

    §§ 46 Abs. 2 Satz 3, ... 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 114 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 114 Satz 1 ZPO, § 612 Abs. 2 BGB, § 138 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 Ziff. 2a ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 114 Abs. 1 ZPO; §§ 138, 612 BGB
    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung beurteilt sich nicht allein nach Entgelthöhe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Es entspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe in § 114 Satz 1 ZPO davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2010 - 5 Sa 121/10

    Lohnwucher, Missverhältnis (auffälliges), Tarifvertrag, Branchentarifvertrag,

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Mangels eines branchenüblichen Tariflohns muss der klagende Arbeitnehmer zumindest Anhaltspunkte dafür vortragen, dass das allgemeine Lohnniveau für die von ihm ausgeübte Tätigkeit im Wirtschaftsgebiet mindestens ein Drittel höher war als sein Gehalt im streitgegenständlichen Zeitraum (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.2010 - 5 Sa 121/10 -, juris).
  • SG Berlin, 27.02.2006 - S 77 AL 742/05

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - zumutbare Beschäftigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Zu berücksichtigen ist auch die Rechtsauffassung, wonach der Arbeitsleistung ein existenzsichernder Wert zukommt, der zumindest die Gewährung des Existenzminimums leisten muss, weshalb ein Lohn von 3, 20 bis zu 4, 40 EUR ggf. als evident sittenwidrig anzusehen sein könnte (SG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2014 - S 32 AS 620/14 ER -, juris; SG Berlin, Urteil vom 29.08.2012 - S 73 KR 1505/10 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 27.02.2006 - S 77 AL 742/05 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 194/11

    Lohnwucher - Sittenwidrigkeit der Arbeitsvergütung - Anspruchsübergang auf das

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Wird die übliche Vergütung nicht durch ein einschlägiges Tarifwerk abgebildet, muss das Gericht die übliche Vergütung unter Verwertung aller geeigneter Erkenntnisquellen schätzen und hat gegebenenfalls verbleibende Schätzunsicherheiten durch einen Schätzabschlag zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 17.04.2012 - 5 Sa 194/11 -, juris Rz. 31 u. 34).
  • SG Frankfurt/Main, 13.06.2014 - S 32 AS 620/14

    3,88 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Zu berücksichtigen ist auch die Rechtsauffassung, wonach der Arbeitsleistung ein existenzsichernder Wert zukommt, der zumindest die Gewährung des Existenzminimums leisten muss, weshalb ein Lohn von 3, 20 bis zu 4, 40 EUR ggf. als evident sittenwidrig anzusehen sein könnte (SG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2014 - S 32 AS 620/14 ER -, juris; SG Berlin, Urteil vom 29.08.2012 - S 73 KR 1505/10 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 27.02.2006 - S 77 AL 742/05 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2013 - 5 Sa 283/12

    Klage wegen sittenwidrig niedrigen Entgelts im Abschleppgewerbe

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Es können die vom statistischen Landesamt veröffentlichten Vergleichsentgelte zu Grunde gelegt werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.05.2013 - 5 Sa 283/12 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 -, juris Rz. 56).
  • SG Berlin, 29.08.2012 - S 73 KR 1505/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbemessung - Zuordnung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Zu berücksichtigen ist auch die Rechtsauffassung, wonach der Arbeitsleistung ein existenzsichernder Wert zukommt, der zumindest die Gewährung des Existenzminimums leisten muss, weshalb ein Lohn von 3, 20 bis zu 4, 40 EUR ggf. als evident sittenwidrig anzusehen sein könnte (SG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2014 - S 32 AS 620/14 ER -, juris; SG Berlin, Urteil vom 29.08.2012 - S 73 KR 1505/10 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 27.02.2006 - S 77 AL 742/05 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Es können die vom statistischen Landesamt veröffentlichten Vergleichsentgelte zu Grunde gelegt werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.05.2013 - 5 Sa 283/12 -, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 -, juris Rz. 56).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    Zu den maßgebenden Normen zählen die Wertungen des Grundgesetzes sowie einfach gesetzliche Regelungen (BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 - AP Nr. 63 zu § 138 BGB).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
    a) Soweit der Kläger sich für die Begründung seiner Ansprüche auf die Zahlung der üblichen Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB beruft, da er die Ansicht vertritt, die vereinbarte Vergütung sei sittenwidrig gem. § 138 BGB kommt das Eingreifen von Ausschlussfristen nicht in Betracht (sie nur LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009- 6 Sa 1284/08 -, juris) Ist dem Arbeitgeber aber die Berufung auf Ausschlussfristen verwehrt, so kann auch der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich den Ansprüchen des Klägers nicht entgegenstehen.
  • BVerfG, 10.07.2007 - 1 BvR 143/07

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2004 - 2 Ta 221/04

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erfolgsaussicht, Ausschlussfrist,

  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11

    Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17

    1. Es besteht eine objektive Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB, wenn eine

    Wird die übliche Vergütung nicht durch ein einschlägiges Tarifwerk abgebildet, muss das Gericht die übliche Vergütung unter Verwertung geeigneter Erkenntnisquellen schätzen und gegebenenfalls verbleibende Schätzunsicherheiten durch einen Schätzabschlag zu Gunsten des Arbeitgebers berücksichtigen (vgl. LAG Hamm 21. Januar 2015 - 5 Ta 553/14 - BeckRS 2015, 66145) .
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