Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 5 Ta 87/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert
- IWW
§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG, § 39 Abs. 1 GKG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Addition der Streitwerte eines Arbeitszeitantrags und eines Bestandsschutzantrags
- Justiz Baden-Württemberg
§ 42 Abs 2 S 1 GKG 2004, § 39 Abs 1 GKG 2004
Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 39 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 2 S. 1
Addition der Streitwerte eines Arbeitszeitantrags und eines Bestandsschutzantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reduzierung der Arbeitszeit - und der Streitwert
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 07.04.2014 - 1 Ca 33/14
- LAG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 5 Ta 87/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09
Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - 5 Ta 87/14
Die Bemessung des Antrags zu 1 auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 36 auf 18 Stunden pro Woche mit dem Vierteljahresverdienst auf der Grundlage der bisherigen Vollzeitbeschäftigung (vgl. hierzu die Ausführungen des Arbeitsgerichts in der Streitwertanhörung vom 12.03.2014 ) ist auf Grund der bisherigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") nicht zu beanstanden.
- LAG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 5 Ta 9/18
Streitwert - Ausübung des Direktionsrechts
b) Wie bereits kurz nach Veröffentlichung des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 09.07.2014 (NZA 2014, 745 ff.) auf der Homepage des LAG Baden-Württemberg (www.lag-baden-wuerttemberg.de) und im Beschluss vom 25. Juli 2014 (- 5 Ta 87/14 - juris) angekündigt, gibt die erkennende Kammer diese Rechtsprechung auf und lehnt sich nunmehr an die Empfehlungen I.4.1, I.8 und I.14 der Streitwertkommission im Streitwertkatalog in der überarbeiteten Fassung vom 9. Februar 2018 (im Folgenden: "Streitwertkatalog 2018") an, die diese Konstellationen vertretbar als "Unterfälle" des Bestandsschutzes behandelt. - LAG Baden-Württemberg, 26.03.2018 - 5 Ta 35/18
Streitwert - Arbeitszeitveränderung - Monatsverdienst
Wie bereits kurz nach Veröffentlichung des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 09.07.2014 (NZA 2014, 745 ff.) auf der Homepage des LAG Baden-Württemberg (www.lag-baden-wuerttemberg.de) und im Beschluss vom 25. Juli 2014 (- 5 Ta 87/14 - juris) angekündigt, gibt die erkennende Kammer diese Differenzierung auf und lehnt sich nunmehr sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitszeitveränderungen an die Empfehlungen I.8 in Verbindung mit I.4.1 der Streitwertkommission im Streitwertkatalog in der überarbeiteten Fassung vom 9. Februar 2018 (im Folgenden: "Streitwertkatalog 2018") an, die diese Konstellationen vertretbar als "Unterfälle" des Bestandsschutzes behandelt. - LAG Düsseldorf, 13.06.2022 - 4 Ta 157/22
Zwei Bruttomonatsgehälter als Streitwert bei Klage auf Arbeitszeitverringerung
1.Es ist in der Rechtsprechung sämtlicher Landesarbeitsgerichte - soweit ersichtlich - anerkannt, dass die Klage auf Reduzierung der Arbeitszeit mit höchstens einem Vierteljahresentgelt zu bewerten ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 25.07.2014 - 5 Ta 87/14 [unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung]; LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2020 - 2 Ta 130/20; LAG L. 07.12.2020 - 2 Ta 195/20).