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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 5 Ta 91/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 5 Ta 91/05 (https://dejure.org/2005,16902)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2005 - 5 Ta 91/05 (https://dejure.org/2005,16902)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2005 - 5 Ta 91/05 (https://dejure.org/2005,16902)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 465/02

    Erhält der Arbeitnehmer Provisionsvorschüsse, so hat er diese Beträge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 5 Ta 91/05
    Nach vorangegangenem Teilurteil (Anerkenntnisurteil) vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - und dem Teilvergleich vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - entschied das Landesarbeitsgericht im Schlussurteil vom 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 - so wie dies aus Bl. 679 d. A. ersichtlich ist.

    In Ziffer II des Urteiltenors - 5 Sa 465/02 - heißt es wie folgt:.

    Nach näherer Maßgabe der Wertfestsetzungsbeschlüsse vom 07.05.2004 (Bl. 645 f. d. A.) und vom 17.05.2004 (Bl. 648 f. d. A.) wurde der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Parteien u.a. für den Teilvergleich vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - auf 365.350,35 EUR festgesetzt.

    Der angefochtene Beschluss hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 91 Abs. 1 und 104 ZPO i. V. m. der Kostenentscheidung, die im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 - Urteilstenor Ziffer II, enthalten ist.

    Ausweislich der Sitzungsniederschrift des Landesarbeitsgerichts vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - haben die Parteien am 13.08.2002 den aus Seite 4 der zitierten Sitzungsniederschrift ersichtlichen Teilvergleich abgeschlossen (= Bl. 477 d. A.).

    Die Vergleichsgebühr wurde aus dem zutreffenden Streit- bzw. Gegenstandswert berechnet (vgl. dazu die Festsetzungsbeschlüsse vom 07.05.2004 und vom 17.05.2004 jeweils - 5 Sa 465/02 -, Bl. 645 f. und 648 f. d. A.).

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