Rechtsprechung
LAG Hamburg, 18.06.1997 - 5 TaBV 1/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Neue Gehaltstafel ; Leistungszulagen; Tarifvertraglich vereinbarter Prozentsatz; Betriebsdurchschnitt; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.11.1996 - 9 BV 12/96
- LAG Hamburg, 18.06.1997 - 5 TaBV 1/97
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
Wird zitiert von ...
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote
Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 TaBV 1/97 - Beschluß vom 18. Juni 1997.Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 1997 - 5 TaBV 1/97 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 26.09.1997 - 5 Ta BV 1/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unterrichtung der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat; Anspruch des Betriebrats auf Nutzung des betriebsinternen "eMail-Systems"
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40 Abs. 1, Abs. 2
Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel - Bürokommunikationssystem "eMail" - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 40 Abs. 2
Nutzung eines betrieblichen e-mail-Systems durch den Betriebsrat nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen - Abweichung von BAG-Rechtsprechung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 27.11.1996 - 29 BV 125/96
- LAG Baden-Württemberg, 26.09.1997 - 5 Ta BV 1/97
Papierfundstellen
- DB 1998, 887
- NZA-RR 1999, 486
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76
Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97
Da auch die hier in Rede stehende Unterrichtung der Arbeitnehmer des Betriebes zur Geschäftsführung des Betriebsrats gehört, hat daher das Bundesarbeitsgericht mit Beschluß vom 21.11.1978 - 6 ABR 85/76 (AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG 1972) - wenn auch unter dem Gesichtspunkt des § 40 Abs. 1 BetrVG - nicht nur noch zutreffend ausgeführt, daß allein vom Betriebsrat zu entscheiden ist, welche Informationen er für zweckmäßig hält, sondern auch, daß es im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats steht, welchen Weg er zur Weitergabe der Informationen an die Arbeitnehmer benutzt.
- LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und …
Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet in dem betreffenden Betrieb gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-Tech-Unternehmen der Elektroindustrie (ArbG Paderborn, Beschl. v. 29.01.1998 - 1 BV 35/97 -, DB 1998, 678 f., LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, DB 1998, 887 f.).Mithin steht es sowohl im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, welche Informationen er zur Weitergabe an die Arbeitnehmer für zweckmäßig erachtet, als auch, welchen Weg er zur Weitergabe der Informationen benutzt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 6 ABR 85/76 -, AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG;… BAG, Beschl. v. 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 -, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, aaO.).