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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04   

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https://dejure.org/2004,15960
LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04 (https://dejure.org/2004,15960)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04 (https://dejure.org/2004,15960)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 5 TaBV 10/04 (https://dejure.org/2004,15960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung wegen Erschleichens von Leistungen der Entgeltfortzahlung und wegen Vortäuschen einer Erkrankung; Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne arbeitsrechtlicher Bestimmungen; Erschütterung des Beweiswertes von ärztlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BetrVG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 15; ; MTV § 15 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Während Krankheit privat gearbeitet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04
    Die Arbeitgeberin beruft sich auf den Beschluss des LAG Berlin vom 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98 - (Bl. 137 ff. d. A.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von den Fällen, die vom BAG im Urteil vom 26.08.1993 NZA 1994, 63 und vom LAG Berlin im Beschluss vom 03.08.1998 NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167 entschieden worden sind.

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von den Fällen, die vom BAG im Urteil vom 26.08.1993 NZA 1994, 63 und vom LAG Berlin im Beschluss vom 03.08.1998 NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167 entschieden worden sind.
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